Wann Verfällt Urlaub? Alles, was Arbeitnehmer wissen müssen!

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Hallo zusammen! Heute möchten wir über das Thema „Wann verfällt Urlaub?“ diskutieren. Wir wollen dir erklären, was du über das Ablaufdatum deines Urlaubs wissen musst und wie du verhindern kannst, dass dein Urlaub verfällt. Gehen wir mal los!

Urlaub verfällt normalerweise nach einem Jahr, wenn er nicht genommen wurde. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die je nach Unternehmen variieren können. Daher ist es wichtig, dass du dir die Richtlinien deines Arbeitgebers ansiehst, um genau zu wissen, wann dein Urlaub verfällt.

Resturlaub nicht verlieren: So übertragen!

Du als Arbeitnehmer bist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Dabei verfällt dein Resturlaub grundsätzlich am 31. Dezember eines jeden Jahres. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei betrieblichen oder persönlichen Gründen, kann der Resturlaub dann aber in das nächste Jahr übertragen werden. Es ist deshalb wichtig, dass du dich bei deinem Arbeitgeber über die jeweiligen Regelungen informierst, damit du deinen Resturlaub nicht verlierst.

BUrlG: Resturlaub muss innerhalb von 3 Monaten genommen werden

Du hast noch Urlaub aus dem letzten Jahr übrig und weißt nicht, wie es damit weitergeht? Keine Sorge, das Bürgerliche Gesetzbuch (BUrlG) regelt auch diesen Fall: Der Resturlaub muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres genommen werden. Dies ist unabhängig davon, ob du zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt hast oder nicht. Andernfalls verfällt der Urlaub und kann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Also nutze die Chance und gib dir eine Auszeit!

Nimm Deinen Urlaub innerhalb von 15 Monaten – Sonst verfällt er!

Du musst den Urlaub, den du dir nach dem Bundesurlaubsgesetz zusteht, innerhalb eines Jahres nehmen. Andernfalls könnte er verfallen. Die 15-Monats-Regel, die durch Gerichtsurteile gesetzt wurde, besagt, dass du deinen Urlaub innerhalb von 15 Monaten nach dem Jahr nehmen musst, aus dem dein Anspruch stammt. Wenn Du also im Januar 2020 Urlaubstage angehäuft hast, musst Du diese bis Ende März 2021 nehmen. Wenn Du das nicht tust, können die Urlaubstage verfallen. Also, nutze dein gesetzlich zustehendes Recht auf Urlaub und nimm deine freien Tage innerhalb der vorgegebenen Fristen. Dein Urlaub ist wichtig, um dich zu erholen und zu entspannen!

Urlaub übertragen: Gründe, Vereinbarung & Kontakt zum Arbeitgeber

Du möchtest deinen Urlaub ins nächste Jahr übertragen? Prinzipiell ist das möglich, allerdings nur, wenn dringende persönliche oder betriebliche Gründe das rechtfertigen. In diesem Fall musst du deinen Urlaub innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres, also bis zum 31. März, nehmen. Da das nicht immer möglich ist, kann es auch Sinn machen, eine befristete Urlaubsübertragungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Diese könnte beispielsweise den Zeitraum von April bis Oktober eines Jahres umfassen. Ein solches Abkommen ist aber immer an die jeweilige Einzelfallentscheidung gebunden. Suche daher am besten direkt Kontakt zu deinem Arbeitgeber und kläre mit ihm, ob eine Übertragung möglich ist.

 Urlaub verfallen: Wann ist das der Fall?

Nimm deinen Urlaub rechtzeitig: Verfällt er, kann er nicht übertragen!

Du hast noch nicht deinen gesamten Urlaub aufgebraucht und dir bleibt nicht mehr viel Zeit bis zum Jahresende? Dann solltest du schnell handeln! Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) musst du Urlaub grundsätzlich bis zum Jahresende nehmen. Andernfalls verfällt er ersatzlos. Eine Übertragung des Urlaubs ins nächste Jahr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel, wenn du den Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen kannst. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Deshalb solltest du deinen Urlaub rechtzeitig antreten, damit du dir deine Auszeit nicht entgehen lässt!

Urlaubsanspruch: Verfällt nach 15 Monaten & gesundheitlichen Gründen

Danach verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf der 15-Monatsfrist weiterhin dann, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31 März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert war, seinen Urlaub anzutreten.

Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: 4 Wochen & mehr

Du hast ein Anrecht auf jährlichen bezahlten Erholungsurlaub. Gemäß gesetzlicher Regelung hast Du als Beschäftigte/r Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub. Manche Tarifverträge sichern Dir sogar noch mehr Urlaubstage pro Jahr zu. Daher kann Dein Arbeitgeber Dir diesen Anspruch nicht streichen oder einschränken. Wenn Du mehr Urlaubstage als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum willst, musst Du einen Tarifvertrag mit Deinem Arbeitgeber abschließen.

Verjährung finanzieller Ansprüche: Fordere nicht genommenen Urlaub ein!

Du hast noch nicht deinen gesamten Urlaub aus dem letzten Arbeitsverhältnis eingefordert? Dann solltest du bald handeln, denn die Erfurter Richter haben am 31. Januar 2021 entschieden, dass alle finanziellen Ansprüche, die du aus deinem letzten Arbeitsverhältnis stellen kannst, nach drei Jahren verjähren (Aktenzeichen: 9 AZR 456/20). Du kannst also keine Ansprüche auf nicht genommenen Urlaub mehr geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und du keine regelmäßige Erinnerung bekommst. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Ansprüche auf nicht genommenen Urlaub so schnell wie möglich geltend machst, damit du sie nicht verlierst. Wende dich dazu am besten an deinen früheren Arbeitgeber oder an einen Anwalt, der dich bei deinen Ansprüchen unterstützt.

Kann ich meine Urlaubstage auszahlen lassen? Nein!

Du fragst Dich, ob Du Deine Urlaubstage auszahlen lassen kannst? Grundsätzlich muss man dazu sagen, dass es eine Auszahlung der Urlaubstage nicht gibt. Laut dem deutschen Bundesurlaubsgesetz ist eine Erholungspflicht einzuhalten und somit musst Du Deine Urlaubstage tatsächlich in Anspruch nehmen. Eine Auszahlung ersetzt daher den Anspruch nicht. Einige Arbeitnehmer wünschen sich, ihren Urlaub auszahlen zu lassen, statt ihn zu nehmen, aber leider ist das nicht möglich. Es ist Dir vielleicht möglich, einen Teil Deines Urlaubs mit Deinem Arbeitgeber zu vereinbaren, aber eine komplette Auszahlung ist nicht legal. Es ist wichtig, dass Du Deinen Urlaub nimmst, damit Du Dich ausruhen und erholen kannst, um wieder voller Energie an Deine Arbeit zurückzukehren und Deine Pflichten erfüllen zu können. Auch Dein Arbeitgeber profitiert davon und es ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Warum Du Deine noch nicht genommenen Urlaubstage nutzen solltest

Es ist leider nicht möglich, sich die noch nicht genommenen Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Das liegt daran, dass Urlaub dazu da ist, die Arbeitskraft zu erhalten und wiederherzustellen. Dadurch kann man sich wieder stärken und neue Kraft schöpfen. Ein Mehr an Geld auf dem Konto ist da nicht wirklich sinnvoll.

Stattdessen kannst Du Deine noch nicht genommenen Urlaubstage nutzen, um Dich zu erholen und neue Energien zu tanken. Ein paar Tage Abstand vom Alltag zu nehmen, kann Dir helfen, mit mehr Energie und Motivation wieder in den Berufsalltag zu starten.

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Kann ich meinen noch nicht genommenen Urlaub mitnehmen? Ja!

Du fragst dich, ob du deinen noch nicht genommenen Urlaub auch zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst? Die Antwort ist ja! Allerdings ist es so, dass du nur anteilig deinen Urlaubsanspruch bei deinem neuen Arbeitgeber in Anspruch nehmen kannst. Das heißt: Dir steht ein Zwölftel pro Monat für den Zeitraum von Mai bis Dezember, also insgesamt acht Zwölftel Urlaub zu. Wenn du den Urlaub in deinem alten Unternehmen nicht genommen hast, kannst du dein Recht auf Erholungszeit auch dort einlösen.

Resturlaub bei Jobwechsel: Nicht verschenken, sondern nutzen!

Wechselst du den Job, kannst du in der Regel deinen noch offenen Resturlaub bei deinem alten Arbeitgeber bis zum Stichtag nehmen. Solltest du deinen noch verbleibenden Urlaub nicht nutzen, kann es passieren, dass dir dein alter Arbeitgeber finanziell abkaufen muss. Das heißt, du hast den Urlaub zwar nicht mehr genommen, aber dennoch wird er als genommen gewertet. Wenn du zu deinem neuen Job wechselst, erhältst du auch hier wieder anteiligen Urlaub. So musst du dir keine Sorgen machen, dass du deinen verdienten Urlaub verlierst.

Wie viel Urlaub hast du Anspruch? Mindestens 4 Wochen!

Du hast Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Wie du deinen Urlaub einteilst, liegt ganz bei dir und deinem Arbeitgeber. In der Regel ist es üblich, dass du deinen Urlaub in Zeiträumen von einer oder zwei Wochen am Stück nimmst. Dennoch kann es vorkommen, dass dein Arbeitgeber dir untersagt, mehr als zwei Wochen am Stück zu nehmen. Ob er deinen dreiwöchigen Urlaub verbieten kann, hängt also von seiner Entscheidung ab. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass du Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück hast. Falls dein Arbeitgeber also vorschlägt, dass du deinen Urlaub in kürzeren Teilzeiten nimmst, hast du das Recht, ihm zu widersprechen.

Urlaubsansprüche trotz Krankheit: BAG Urteil ermöglicht Nachholen bis 15 Monate

Du hast eine längere Erkrankung hinter dir und fragst Dich, ob Deine Urlaubstage verfallen? Keine Sorge: Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2012) kannst Du Deine Urlaubsansprüche auch noch bis zu 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres geltend machen. So bist Du auf der sicheren Seite, falls Du Deinen Erholungsurlaub aufgrund Deiner Erkrankung verschoben haben musst. So kannst Du auch im nächsten Jahr noch Deine wohlverdienten Urlaubstage nutzen.

Urlaubsanspruch nach Alter: Was sagt das BUrlG?

Du bist volljährig und fragst Dich, ob Du einen Urlaubsanspruch nach Deinem Alter hast? Leider nein. Der Gesetzgeber sieht keinen Anspruch auf Urlaubstage nach Alter vor. Stattdessen hat er im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, wie viele Tage Urlaub Dir bei einer bestimmten wöchentlichen Arbeitszeit zustehen – egal ob Du 18, 35 oder 50 Jahre alt bist.

Allerdings kann es sein, dass Dein Arbeitgeber Dir mehr Urlaubstage gewährt als das Gesetz vorschreibt. Es ist daher immer ratsam, sich bei Deinem Arbeitgeber über Deine Urlaubsansprüche zu informieren.

Jobkündigung: Nutze Deinen gesetzlichen Mindesturlaub!

Kündigst Du Deinen Job in der zweiten Jahreshälfte, dann hast Du natürlich auch Anspruch auf Deinen gesetzlichen Mindesturlaub. Ab dem 01. Juli hast Du ein Recht auf 20 Urlaubstage, die Du Dir unbedingt nehmen solltest. Dieser Urlaub ist Dir gesetzlich zustehend und sollte nicht abgelehnt werden. Wenn Du den Job gekündigt hast, kannst Du auch Deinen Resturlaub aus dem ersten Halbjahr in Anspruch nehmen, damit Du Deine Auszeit auch voll auskosten kannst. Plane Deinen Urlaub im Voraus, um sicherzustellen, dass Du alles aus Deinem letzten Arbeitsjahr herausholst.

Kündigung: Verbleibender Urlaub muss finanziell abgegolten werden

Für den Fall, dass du kündigst und deinen Urlaubsanspruch nicht mehr wahrnehmen kannst, muss dein Arbeitgeber diesen finanziell abgelten. Dafür addiert er deine verbleibenden Urlaubstage und bezahlt dir den Betrag. Anstatt das du deine restlichen Tage nutzt, kann er dich auch sofort von der Arbeit freistellen. Wichtig ist, dass du deine Ansprüche rechtzeitig geltend machst, damit du nicht auf deinem Geld sitzen bleibst. Auch nach dem Kündigungstermin ist es wichtig, dass du deinen Urlaub anmeldest, denn die Ansprüche auf diesen verjähren nicht.

Berechne Dein Urlaubsentgelt – 2307,60 EUR für 18 Tage!

Du möchtest herausfinden, wie viel Urlaubsentgelt Du für den bezahlten Urlaub bekommst? Es ist ganz einfach! Um Dein Urlaubsentgelt zu berechnen, musst Du 5000 EUR durch 39 Arbeitstage (was 13 Wochen mit jeweils 3 Arbeitstagen pro Woche entspricht) teilen. Dies ergibt ein durchschnittliches tägliches Entgelt von 128,20 EUR. Wenn Du beispielsweise 18 Tage Urlaub nimmst, kommst Du auf ein Urlaubsentgelt von insgesamt 18 Tage × 128,20 EUR = 2307,60 EUR. Das heißt, Du bekommst für Deine 18 Arbeitstage Urlaub ein Entgelt von mehr als 2.300 Euro!

Urlaubsanspruch bei Krankheit: Bis zu 15 Monate gültig

Fazit: Bei Krankheit bleibt dein Urlaubsanspruch in der Regel bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, bestehen. Das bedeutet, dass du auch dann noch Anspruch auf Urlaub hast, wenn du das ganze Jahr oder länger krank gewesen bist. Wichtig ist, dass du dich bei deinem Arbeitgeber meldest und deinen Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend machst, damit du deinen verdienten Urlaub auch nehmen kannst.

Recht auf Urlaub: BUrlG & Regeln für Übertragung

Du hast ein Recht auf Urlaub! Laut § 7 III Satz 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) musst du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, sonst verfällt er grundsätzlich. Es gibt allerdings einige Situationen, in denen du den Urlaub auch auf das nächste Jahr übertragen kannst. Dazu zählen dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe, die in deiner Person liegen. Es ist also wichtig, dass du deinen Urlaub möglichst bald nimmst und nicht verschiebst, damit du deine Auszeit in vollen Zügen genießen kannst.

Zusammenfassung

Urlaub verfällt in der Regel nach einem Jahr, wenn er nicht genommen wird. Viele Unternehmen haben jedoch eigene Regelungen, deshalb solltest du dich immer bei deinem Arbeitgeber informieren, wann dein Urlaub verfällt. Falls du ihn nicht rechtzeitig einlöst, verlierst du ihn leider.

Also, alles in allem, haben wir gelernt, dass ungenutzter Urlaub innerhalb eines Jahres verfällt. Schau also immer rechtzeitig nach, wie viel Urlaub du noch hast, dann kannst du deine freien Tage auch wirklich genießen!

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