Wann gilt Urlaub als genehmigt TVÖD? So erfährst du es schnell und einfach!

TVÖD: Wann wird Urlaub genehmigt?

Hallo zusammen! Heute geht es darum, wann Urlaub im TVöD als genehmigt gilt. Vielleicht hast Du dir auch schonmal Gedanken darüber gemacht oder bist gerade auf der Suche nach Antworten. In diesem Artikel erfährst Du, was Du beachten musst, damit Dein Urlaub genehmigt wird und was es alles zu beachten gibt. Also, lass uns loslegen!

Urlaub ist dann genehmigt, wenn du deine Urlaubsanfrage bei deinem Arbeitgeber eingereicht hast und dieser die Anfrage bestätigt hat. Wenn dein Urlaub genehmigt wurde, wird er im TVöD berücksichtigt.

Wissen, wann du eine Antwort auf deinen Urlaubsantrag erwarten kannst

Du hast einen Urlaubsantrag eingereicht und warte sehnsüchtig auf eine Antwort? Es ist wichtig zu wissen, dass dein Antrag erst dann als genehmigt gilt, wenn dies ausdrücklich mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, nach der dein Urlaubsantrag automatisch als angenommen gilt. Es liegt daher an deinem Arbeitgeber, ob und wann er deinen Antrag akzeptiert. Daher ist es hilfreich, deinem Arbeitgeber daran zu erinnern, deinen Antrag zu bearbeiten. Sorge dafür, dass du weißt, wann du eine Antwort erwarten kannst. So kannst du besser planen und dir sicher sein, dass dein Urlaub genehmigt wird.

Fröbel-Beschäftigte profitieren von höherer Zulage und mehr Urlaub

Ab September 2022 bekommen Beschäftigte der Fröbel-Gruppe 62 Euro mehr pro Monat. Diese Zulage wurde von der Gewerkschaft GEW ausgehandelt. Damit können sie ihr Einkommen aufbessern. Außerdem profitieren sie ab 2023 von einem höheren Urlaubsanspruch. Statt bisher 28 Tagen bekommen sie dann ganze 33 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Eine tolle Anerkennung für ihre harte Arbeit. Damit sind sie ein gutes Stück näher an einer gleichwertigen Bezahlung und mehr Freizeit.

Urlaub genehmigt? So erfährst du es vom Arbeitgeber

Du hast Urlaub beantragt und möchtest wissen, ob er genehmigt wurde? Im Normalfall wird der Urlaub genehmigt, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Dein Arbeitgeber wird dir die Entscheidung mitteilen. Es ist aber wichtig, dass du dich nicht selbst beurlaubst. Wenn du ohne Genehmigung frei nimmst, riskierst du sogar die Kündigung. Achte also darauf, dass du vorher eine Rückmeldung vom Arbeitgeber bekommst.

Mindestens 14 Tage Urlaubsantrag vorher einreichen

Du musst bei einem Unternehmen, das streng nach Recht und Gesetz arbeitet, mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Urlaub einen Antrag einreichen. In manchen Unternehmen gibt es sogar noch kürzere Fristen. Du solltest deinen Wunschtermin immer angeben, auch wenn du nicht sicher sein kannst, ob du den Urlaub zu diesem Zeitpunkt nehmen kannst. Je früher du deinen Antrag einreichst, desto mehr Chancen hast du, deinen Wunschtermin zu bekommen.

Anspruch auf Urlaub: Wie Du ihn bekommst

Du hast Anspruch darauf, Dir einmal im Jahr eine Auszeit zu nehmen. Dazu musst Du Deinen Arbeitgeber etwa einen Monat vor dem gewünschten Urlaubsbeginn über Deine Pläne informieren. Er ist dazu verpflichtet, Deinen Urlaub – so wie Du ihn in der Urlaubsliste eingetragen hast – zu genehmigen. In Ausnahmefällen kann er ihn jedoch aus betrieblichen Gründen verschieben, sollte sich etwas Dringendes ergeben haben. In jedem Fall solltest Du aber ausreichend Zeit einplanen, um Deine Urlaubsanträge rechtzeitig einzureichen und so sicherzustellen, dass Du Deinen wohlverdienten Urlaub auch wirklich bekommst.

§ 7 BUrlG – Erholungsurlaub nicht übertragbar?

Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG ist es Dir, liebe Leserin, als Arbeitnehmerin grundsätzlich nicht erlaubt, Deinen Erholungsurlaub in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder persönliche Gründe vor, die dies rechtfertigen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt Deinerseits sein. In diesem Fall ist es Dir erlaubt, Deinen Urlaub ins nächste Jahr zu verschieben. Allerdings ist es in jedem Fall unabdingbar, dass Du Deinen Arbeitgeber über Deine Pläne informierst.

Resturlaub übertragen: Ausnahmen und Erholung wichtig

Du bist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, im laufenden Kalenderjahr Urlaub zu nehmen. Wenn du diesen nicht komplett nehmen kannst, verfällt der Resturlaub grundsätzlich am 31. Dezember. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn du aus betrieblichen oder persönlichen Gründen den Resturlaub nicht nehmen kannst, hast du die Möglichkeit, ihn in das nächste Jahr zu übertragen. Denke aber immer daran, dass Urlaub auch wichtig für die Erholung und Regeneration ist, damit du dich fit und ausgeruht für deine Arbeit fühlst.

Urlaub beantragen: Was du wissen musst

Du hast einen Urlaub beantragt und dein Chef muss grundsätzlich dem Antrag stattgeben. Aber es kann sein, dass aus betrieblichen Gründen oder aufgrund anderer Urlaubswünsche deiner Kollegen dein Urlaubsantrag abgelehnt werden muss. Daher kann es sein, dass du nicht immer alles bekommst, was du dir wünschst. Es ist also wichtig, dass du dich vorab gut informierst, ob dein Antrag wirklich durchgehen wird.

Wie Du gegen einen abgelehnten Urlaubsantrag vorgehen kannst

Wenn Dein Chef Deinen Urlaubsantrag nicht genehmigt, kannst Du natürlich traurig sein. Aber es ist wichtig, dass Du Dich in solchen Situationen nicht komplett hängen lässt. Es gibt nämlich Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Du kannst Deinen Arbeitgeber sogar auf Gewährung des Urlaubs im umstrittenen Zeitraum verklagen. Da das aber ein gerichtlicher Prozess ist, wird es eine Weile dauern, bis Du eine Entscheidung erhältst. Aber wenn Du Dein Recht einfordern willst, gibt es kaum eine Alternative.

Urlaubsantrag abgelehnt? Hier sind deine Rechte!

Du hast zwar das Recht, deinen Urlaub frei zu wählen, aber es kann sein, dass dein Chef ihn dir nicht genehmigt, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Diese betrieblichen Gründe können je nach Betrieb unterschiedlich sein: vielleicht hat dein Chef in deiner Abwesenheit zu viel Arbeit, vielleicht fehlt es an Personal und deine Arbeit ist unersetzbar oder vielleicht ist eine besonders wichtige Aufgabe anstehend, die du erledigen musst. Wenn dir dein Chef deinen Urlaub verweigert, solltest du auf jeden Fall wissen, dass er das nicht einfach machen darf. Er muss dir schriftlich mitteilen, warum er deinen Urlaub verweigert und welche betrieblichen Gründe dafür ausschlaggebend sind. Wenn du das Gefühl hast, dass dein Chef deinen Urlaub ungerechtfertigt verweigert, dann kannst du einen Rechtsanwalt kontaktieren, der dir helfen kann, dein Recht einzuklagen.

tvöd-Genehmigungsfristen für Urlaub

Vor dem Urlaub: Mit dem Chef über Probleme im Betrieb sprechen

Du kennst es bestimmt: Ein langersehnter Urlaub steht bevor und dann ist da plötzlich doch noch ein betriebliches Problem, das es zu lösen gilt. Oftmals sind es personelle Engpässe, eine starke Änderung der Auftragslage oder ähnliche Umstände der Betriebsorganisation, die dazu führen, dass der Betriebsablauf bei Deinem Urlaub erheblich beeinträchtigt werden könnte. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass Du Deinen Urlaub verschieben musst. Um das zu vermeiden, solltest Du zu Beginn der Urlaubsplanung immer auch Deinen Chef einbeziehen, sodass Ihr gemeinsam eine Lösung findet.

TVöD-Urlaub: Bis wann musst du ihn nehmen?

Du möchtest wissen, bis wann du den übertragenen Urlaub nehmen musst? Der TVöD legt in § 26 Abs 2 Buchst a) fest, dass du den Erholungsurlaub innerhalb der ersten drei Monate des neuen Kalenderjahres angetreten haben musst. Anders als gesetzlich vorgeschrieben, muss der Urlaub also nicht mehr innerhalb des selben Kalenderjahres angetreten werden. Deshalb solltest du dir frühzeitig Gedanken über den Urlaub machen, damit du ihn rechtzeitig antreten kannst.

Kurzfristiger Urlaubsverlängerung statt Betriebsferien?

R. um eine kurzfristige Verlängerung des Urlaubs und nicht um die Festlegung von Betriebsferien.

Grundsätzlich können Unternehmen ihren Mitarbeitern bis zu 60 % ihres Jahresurlaubs als Betriebsferien zuteilen, sofern der Betriebsrats/Personalrat damit einverstanden ist. Dies muss allerdings rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sich die Mitarbeiter darauf einstellen können. In Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist es jedoch eher üblich, dass Unternehmen den Mitarbeitern eine kurzfristige Verlängerung des Urlaubs anbieten, statt dass sie Betriebsferien festlegen. Um einer solchen Situation gerecht zu werden, ist es wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern genügend Zeit zur Planung und Organisation geben.

Nutze deinen Resturlaub bis zum 31. März des nächsten Jahres

Du hast noch ein paar Urlaubstage übrig und die Zeit läuft dir davon? Keine Panik – das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass du deinen Resturlaub bis zum 31. März des folgenden Jahres nehmen kannst. Normalerweise verfällt dein verbleibender Urlaub ersatzlos, wenn du ihn nicht bis zum Jahresende nimmst. Doch diese Einschränkung gilt durch das BUrlG nicht mehr. So hast du die Möglichkeit, deinen Resturlaub auch über das Jahresende hinaus zu nehmen. Warte nicht zu lange und nutze deinen Urlaub aus, bevor es zu spät ist!

Kann mein Arbeitgeber meine genehmigten Urlaubstage streichen? Nein

Du fragst dich, ob dein Arbeitgeber deinen genehmigten Urlaub streichen kann? Nein, denn einmal erteilte Urlaubsgenehmigungen sind für beide Seiten verbindlich. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber nicht einfach so einseitig von den vereinbarten Urlaubstagen abrücken darf. Wenn du also einmal eine Urlaubsgenehmigung von deinem Arbeitgeber erhalten hast, kannst du dich darauf verlassen.

Kann der Arbeitgeber verhindern, dass du 3 Wochen am Stück Urlaub nimmst?

Du fragst dich, ob dein Arbeitgeber dir verbieten kann, drei Wochen Urlaub am Stück zu nehmen? Leider kann er das. Obwohl du nach dem Arbeitsrecht mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück haben musst, entscheidet letztlich dein Arbeitgeber über die Dauer. Das bedeutet, dass er einen dreiwöchigen Urlaub verhindern kann. Wenn du länger als zwei Wochen Urlaub am Stück machen möchtest, solltest du vorher mit deinem Arbeitgeber sprechen und eine Einigung erzielen. Vielleicht kann man ja eine Lösung finden, die es dir ermöglicht, länger als zwei Wochen am Stück zu verreisen.

Nutze dein Anrecht auf Urlaub gemäß BUrlG – kein Urlaub verpassen!

Du hast ein Anrecht auf Urlaub. Laut § 7 III Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) musst du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Wenn du ihn nicht nimmst, verfällt er automatisch. Allerdings kannst du deinen Urlaub auch auf das nächste Jahr übertragen, wenn dafür dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Sorge also dafür, dass du deinen wohlverdienten Urlaub nicht verpasst!

Erfahre, wann du bei Ausscheiden Urlaubsentgelt zurückfordern kannst

Das Rückforderungsverbot bezüglich zu viel gewährter Urlaubstage greift nur, wenn du in der ersten Hälfte des Jahres ausscheidest. Dann kannst du das Urlaubsentgelt für zu viel gewährte Urlaubstage nicht zurückfordern. Aber wenn du erst in der zweiten Jahreshälfte deinen Job verlässt, kannst du gemäß § 812 Abs 1 BGB dein Urlaubsentgelt zurückverlangen. Wenn du also beispielsweise zehn Tage Urlaub mehr bekommen hast, als dir zustehen, kannst du das Geld auch dann zurückverlangen, wenn du in der zweiten Jahreshälfte ausscheidest.

Rechte gegen Arbeitgeber durchsetzen – Betriebsrat oder Klageweg?

Falls der Arbeitgeber nicht innerhalb der vorgegebenen Frist auf deinen Antrag reagiert, musst du deine Rechte selbst in die Hand nehmen. Hierfür hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du wendest dich an den Betriebsrat oder du entscheidest dich für den Klageweg. Der Betriebsrat ist als Organ der Arbeitnehmervertretung dazu da, dir bei Problemen zur Seite zu stehen und deine Rechte zu verteidigen. Das heißt, du kannst dich an ihn wenden, wenn du Unterstützung bei deinem Anliegen benötigst. Sollte der Betriebsrat nicht weiterhelfen können, hast du die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Hierbei ist es wichtig, dass du dir frühzeitig einen Anwalt suchen und deine Ansprüche belegen kannst.

Mitarbeiter rechtzeitig über Urlaubsfristen informieren

Du musst als Arbeitgeber deine Mitarbeiter rechtzeitig auf die Fristen hinweisen, damit sie ihren Urlaub bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres in voller Höhe nehmen können. Wenn dies nicht möglich ist, dann verfällt der Urlaub im Anschluss an diesen Zeitraum. Als Arbeitgeber hast du die Beweislast, dass du deine Mitarbeiter über die Fristen informiert hast. Es ist wichtig, dass du deine Mitarbeiter über die Fristen informierst, da ansonsten ein Teil des Urlaubs verloren geht. Aufgrund des Wegfalls des Urlaubs können deine Mitarbeiter möglicherweise nicht alle ihre Wünsche erfüllen. Um dies zu vermeiden, solltest du deine Mitarbeiter frühzeitig über die Fristen informieren, damit sie ihren Urlaub rechtzeitig nehmen können.

Fazit

Urlaub gilt im TVöD als genehmigt, sobald der Arbeitgeber deine Urlaubsanfrage schriftlich bestätigt hat. Ein schriftliches Dokument mit Datum und Unterschrift ist notwendig, um deinen Urlaub als genehmigt zu betrachten. Stell also sicher, dass du eine schriftliche Bestätigung von deinem Arbeitgeber bekommst, bevor du deinen Urlaub antrittst.

Unser Fazit ist, dass Urlaub erst dann als genehmigt im TVöD gilt, wenn er schriftlich vom Vorgesetzten bestätigt wurde. Daher empfehlen wir Dir, Deinen Urlaub immer rechtzeitig zu beantragen, um eine Bestätigung zu erhalten und sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat.

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