Was passiert mit deinem Urlaub, wenn du wegen Krankheit nicht verreisen kannst? Erfahre hier, wann er verfällt!

Urlaub verfallen wenn krankheitsbedingt nicht genommen

Hey du!
Ist dir schon mal dasselbe passiert wie mir? Du wolltest dir endlich mal wieder eine Auszeit nehmen, aber kurz bevor es losgehen sollte, musstest du deinen Urlaub wegen Krankheit absagen? Wie du weißt, ist das sehr ärgerlich und man fragt sich als erstes, was mit dem Urlaub passiert, der ja eigentlich schon bezahlt und gebucht war. In diesem Blogbeitrag möchte ich dir erklären, wann dein Urlaub verfällt, wenn du krank wirst und ihn nicht antreten kannst.

Das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn da nichts drinsteht, dann verfällt dein Urlaub ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem du ihn hättest nehmen können. Aber wenn du mit deinem Arbeitgeber darüber redest, kann es sein, dass du ihn auch nach Ablauf des Kalenderjahres noch nehmen kannst.

Verdienten Urlaub rechtzeitig einlösen: 15 Monate Frist beachten

Wenn du krank wirst, kann dein Urlaub schneller als du denkst verfallen. Denn laut gesetzlichem Urlaubsanspruch verfällt dieser 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Das heißt, auch wenn es in deinem Arbeitsvertrag keine Regelung hierzu gibt, gilt diese Frist. Da dieser Anspruch dir zusteht, solltest du besonders darauf achten, dass du deinen Urlaub rechtzeitig einlöst. Andernfalls geht dir dein verdienter Urlaub verloren. Deshalb rate ich dir: Plane deine Ferien so, dass du sie auch wirklich noch nehmen kannst.

Krank und trotzdem Urlaub: Wie geht das?

Du hast Anspruch auf Urlaub auch, wenn du krank bist. Denn jeder Tag, den du nachweislich krank warst, wird als „Resturlaub“ angerechnet. Natürlich musst du dafür deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber über deine Erkrankung informieren und die nötigen Unterlagen vorlegen. Diese müssen dann deinen Arztbesuchen entsprechen. So hat dein Urlaub auch bei einer Krankheit Bestand und du kannst deinen verdienten Urlaub in vollen Zügen genießen.

Abgeltung nicht genommener Urlaubstage: Anspruch in 3 Jahren verjährt

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass Arbeitnehmer auch weiterhin einen finanziellen Anspruch auf Abgeltung nicht genommener Urlaubstage haben, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Verjährungsfrist, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss, beträgt drei Jahre. Allerdings ist es für Dich als Arbeitnehmer wichtig, darauf zu achten, dass der Anspruch nicht zu lange aufgeschoben wird. Denn die Verjährungsfrist endet schon nach drei Jahren. Solltest Du also keine Ansprüche auf Abgeltung nicht genommener Urlaubstage haben, lohnt es sich, das Thema frühzeitig anzusprechen – idealerweise, bevor das Arbeitsverhältnis endet.

Noch nicht genommener Jahresurlaub bei Kündigung: Anspruch auf Abgeltung

Du hast noch nicht deinen gesamten Jahresurlaub genommen und es wurde dir gekündigt? Dann hast du nach § 7 Abs 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch darauf, dass dir dein noch nicht genommener Urlaub ausgezahlt wird. Allerdings ist es nur in diesem Fall möglich, dass du deinen Urlaub abgeltend erhältst. Solltest du also noch nicht deinen gesamten Jahresurlaub genommen haben und dir wurde gekündigt, hast du Anspruch auf den Resturlaub, der dir dann ausgezahlt wird.

Verfall von Urlaub wegen Krankheit

Krankengeld nach 78 Wochen: ALG I für 12 Monate

Nach 78 Wochen endet der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Ab diesem Zeitpunkt erhältst Du als Betroffener das sogenannte Arbeitslosengeld I (ALG I), sofern Du arbeitsunfähig bist. Dieses erhältst Du in der Regel für insgesamt 12 Monate, wenn Du krankheitsbedingt ausfallen solltest. Dein Arbeitgeber muss dann ein Drittel des Krankengeldes an die Krankenkasse bezahlen und Du erhältst das Arbeitslosengeld I für den Rest. Wichtig dabei ist, dass Du die Zahlungen der Krankenkasse nicht selbst vornehmen musst, sondern diese Dein Arbeitgeber übernimmt.

Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente nach 78 Wochen Krankheit

Wenn eine Erkrankung länger als 78 Wochen anhält, solltest Du einen Antrag auf Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente stellen. Dies fordert die Krankenkasse nach Ablauf der 78 Wochen (6 Wochen Entgeltfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld) auf. Es kann sinnvoll sein, einen Antrag zu stellen, da sich die Erkrankungen bei manchen Menschen über einen längeren Zeitraum hinziehen. Diese Maßnahmen können Dir helfen, wieder gesund zu werden und Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Wenn Du Fragen zu den Reha-Maßnahmen oder der Erwerbsminderungsrente hast, solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden, damit Dir geholfen wird.

Krankengeld beendet? Überprüfe jetzt deine Versicherungssituation!

Du hast 78 Wochen Krankengeld bekommen und dir geht es jetzt besser? Dann ist es Zeit, dich über deine nächsten Schritte Gedanken zu machen. Sobald das Krankengeld endet, heißt es bei den Krankenkassen „ausgesteuert“. Dann bist du nicht mehr krankenversichert und es ist wichtig, dass du deine Versicherungssituation überprüfst. Vielleicht hast du einen Anspruch auf eine andere Art der Krankenversicherung oder du kannst eine private Krankenversicherung abschließen. Wenn du noch nicht wieder arbeiten kannst, hast du vielleicht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf eine Leistung aus der Grundsicherung. Es ist wichtig, dass du dich über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen informierst.

Erhalte deinen Urlaub auch bei Krankheit: Recht erhalten

Du hast ein Anrecht auf deinen Urlaub und es ist wichtig, dass du ihn auch antrittst. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen verhindert bist, deinen Urlaub anzutreten, verfällt dein Urlaubsanspruch nach 15 Monaten nicht. Vorausgesetzt, du warst seit Beginn des Urlaubsjahres bis zum 31. März des zweiten Kalenderjahres, das auf das Urlaubsjahr folgt, aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert, deinen Urlaub anzutreten. In diesem Fall bewahrst du dein Recht auf deinen Urlaub.

Kann der Chef Urlaub nach Genehmigung widerrufen?

Nein, wenn dein Arbeitgeber einmal deinen Urlaub genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht einfach wieder zurücknehmen. Es sei denn, es ist ein absoluter Notfall, ein unvorhersehbares Ereignis, das die Existenz des Unternehmens bedroht. In einem solchen Fall kann dein Chef die Urlaubserlaubnis widerrufen. Aber in der Regel kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub so bleibt, wie er genehmigt wurde.

§7c Arbeitsvertrag: Urlaub über gesetzlichem Mindestanspruch gekürzt

§ 7 Ziffer c des Arbeitsvertrages sieht vor, dass dein vertraglich vereinbarter Urlaub über dem gesetzlichen Mindestanspruch (24 Tage) gekürzt wird, wenn du mehr als 10 Tage der Arbeit fernbleibst. Diese Regelung kommt gesetzlichen Vorschriften entgegen und soll verhindern, dass du deine Arbeit unentschuldigt vernachlässigst. Gleichzeitig gewährleistet sie aber auch deine Urlaubsplanung. Wenn du unentschuldigt einen längeren Zeitraum nicht erreichbar bist, kannst du dir sicher sein, dass dein Urlaub entsprechend gekürzt wird.

 Urlaub verfallen lassen wegen Krankheit

Krankheit und Arbeitsvertrag: Was du wissen musst

Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, kann es sein, dass du auf den Arbeitsvertrag einen Einfluss hast. Du solltest deinen Arbeitgeber über deine Krankheit auf dem Laufenden halten und ihm deine Wiederherstellungsabsichten mitteilen. Es ist auch ratsam, einen Arztbericht über deine Erkrankung und den Behandlungsplan beizufügen. Wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert und du deinen Job nicht ausüben kannst, kann dein Arbeitgeber deine Arbeitsstelle anderweitig besetzen. In diesem Fall wird dein Arbeitsverhältnis beendet. Es kann jedoch auch sein, dass dein Arbeitgeber dich in eine andere Aufgabe oder einen anderen Arbeitsplatz versetzt. Auch in diesem Fall ist es wichtig, deinen Arbeitgeber über deinen Heilungsprozess zu informieren und ihm mitzuteilen, wann du wieder im Vollzeitmodus arbeiten kannst.

Rente optimieren: Während Elternzeit Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung zahlen

Bei einer Unterbrechung der Berufstätigkeit, zum Beispiel durch eine Elternzeit, kann es sinnvoll sein, weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Denn die Beiträge während der Bezugszeit einer Entgeltersatzleistung werden als weitergehende Beitragszeiten berücksichtigt. Dadurch erhöht sich die Anzahl der zur Altersrente angerechneten Beitragsmonate und auch die Höhe der Rente steigt.

Konkret heißt das: Während der Bezugszeit einer Entgeltersatzleistung können Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet werden, die als weitergehende Beitragszeiten angerechnet werden. Damit kannst Du Deine Rente später optimieren. Auch wenn es in der Zeit der Elternzeit finanziell schwierig ist, solltest Du die Möglichkeit nicht ungenutzt lassen. Denn Deine monatliche Rente kann sich dadurch im Alter deutlich erhöhen.

Anspruch auf Krankengeld: 78 Wochen, Aussteuerung & Abschlusszahlungsantrag

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du eine längere Arbeitsunfähigkeit hast. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dann für die Dauer von 78 Wochen, innerhalb von drei Jahren, das Krankengeld aus. Wenn die 78 Wochen abgelaufen sind, bezeichnet man das als „Aussteuerung“. Allerdings muss der Anspruch auf Krankengeld bestehen, damit du die Leistungen bekommst. Wenn du einen Anspruch hast, kannst du dich auch auf einen Abschlusszahlungsantrag bei der Krankenkasse bewerben, wenn du die 78 Wochen überschreitest. Achte darauf, dass du alle notwendigen Unterlagen zusammenstellst und bei der Krankenkasse einreichst. So können sie schnell über deinen Antrag entscheiden.

Resturlaub nach Krankheit: Übertragung auf Folgejahr

Du hast noch Resturlaub übrig und bist krank? Dann musst du dir keine Sorgen machen, denn dein Resturlaub wird auf das Folgejahr übertragen. So hast du bis zum Ende des ersten Quartals die Möglichkeit, den Urlaub zu nehmen. Sei aber unbedingt darauf bedacht, dass du nach deiner Genesung auch wirklich deinen Resturlaub nimmst, bevor dieser verfällt. Es empfiehlt sich daher, den Resturlaub möglichst zeitnah nach der Genesung zu planen, um sich in der Folgezeit ausreichend zu erholen.

Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung

Du hast Anspruch auf Urlaub, um dich regelmäßig zu erholen und zu entspannen. Doch was passiert, wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst? Das Arbeitsrecht erlaubt es, den Urlaub in einem bestimmten Fall auszuzahlen: Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bevor du deinen Urlaub nehmen kannst, dann hast du Anspruch auf die Abgeltung deines Urlaubsanspruchs. Allerdings muss der Urlaub zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig genommen sein. Auch wenn du nur einen Teil deines Urlaubsanspruchs nicht mehr nehmen kannst, hast du Anspruch auf die Auszahlung des Resturlaubs.

Krankgeschrieben: Urlaubsansprüche bleiben bestehen

Auch wenn du länger krankgeschrieben bist, kannst du dir deinen Urlaub nicht einfach streichen lassen. Laut der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestehen Urlaubsansprüche solange dein Arbeitsverhältnis noch aktiv ist. Solltest du also arbeitsunfähig erkrankt sein, so musst du deinen Urlaub nicht notgedrungen verpassen. Denn dafür kannst du nichts, sondern hast lediglich Pech gehabt. Es ist wichtig, dass du deinen Urlaub trotz Krankheit nicht vergisst und immer im Hinterkopf behältst.

Nutze Deinen Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Jahres

Fazit: Krankheit bedeutet nicht, dass dein Urlaubsanspruch verfällt. Du kannst deinen Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, noch beanspruchen. Auch wenn du über einen längeren Zeitraum krank warst, hast du immer noch einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings solltest du beachten, dass der Anspruch durch die 15-Monats-Frist nach und nach schwindet. Daher ist es ratsam, deinen Urlaubsanspruch möglichst zeitnah zu nutzen.

Erneut Arbeitsunfähig? Beachte die 6-Monats-Frist!

Wenn du erneut arbeitsunfähig bist, musst du beachten, dass du vorher mindestens sechs Monate nicht wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig warst. Dazwischenliegende Zeiten von Arbeitsunfähigkeit wegen anderer Erkrankungen haben keine Auswirkung auf die Sechs-Monats-Frist. Es ist also wichtig, dass du dir vor einer erneuten Arbeitsunfähigkeit genau überlegst, wann und aufgrund welcher Krankheit du zuletzt arbeitsunfähig warst. So kannst du sicherstellen, dass du die Sechs-Monats-Frist einhältst.

Rückwirkender Urlaub: Bundesgericht ermöglicht Einfordern verpasster Tage

Du hast noch Urlaubstage, die du noch nicht genommen hast? Wusstest du, dass du diese in einigen Fällen auch rückwirkend einfordern kannst? Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil gefällt, wonach du deinen Urlaub auch länger als drei Jahre rückwirkend einfordern kannst, solange dein Arbeitgeber nicht auf deinen Anspruch hingewiesen hat. Dies ist ein wichtiges Urteil, da es dir die Chance gibt, deine verdienten Urlaubstage einzufordern. Gleichzeitig solltest du immer daran denken, dass du deinen Urlaub rechtzeitig nehmen solltest, um nicht in die Situation zu kommen, deinen Urlaub rückwirkend einfordern zu müssen. Es kann auch sein, dass dein Arbeitgeber dir nicht alle verpassten Urlaubstage erfüllen muss, also achte darauf, dass du dein Urlaubsanspruch rechtzeitig wahrnimmst.

Anspruch auf Urlaub: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Du hast als Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub – aber es gibt ein paar Dinge, die du beachten musst. Wenn du über mehrere Jahre arbeitsunfähig erkrankt bist, dann addieren sich die jährlichen Urlaubsansprüche. Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfällt der Anspruch aber spätestens 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Wenn du also länger als 15 Monate krank bist, dann solltest du deinen Urlaub unbedingt rechtzeitig nehmen, damit du nicht auf ihn verzichten musst.

Fazit

Der Urlaub verfällt, wenn er aufgrund von Krankheit nicht genommen werden konnte. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber darüber informierst, wenn du aufgrund von Krankheit nicht in der Lage bist, deinen Urlaub zu nehmen. Wenn du das nicht tust, musst du ihn leider verfallen lassen.

Also, zusammengefasst können wir sagen, dass Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist, genommen werden muss, andernfalls verfällt er. Aber keine Sorge, du hast noch Zeit, deinen Urlaub zu nehmen!

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