Wann muss der Arbeitgeber Urlaub genehmigen? Erfahre alle Details!

Arbeitgeber muss Urlaub genehmigen: Wann?

Hallo zusammen,

heute möchte ich über ein Thema sprechen, das viele Beschäftigte interessiert: Wann muss der Arbeitgeber Urlaub genehmigen? Es ist wichtig, dass du als Arbeitnehmer weißt, wann du dir Urlaub nehmen kannst und wann dein Arbeitgeber deinen Urlaub genehmigen muss. Ich werde dir heute erklären, was du dazu wissen musst.

Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen, sobald der Arbeitnehmer seinen Urlaub beantragt hat. In der Regel sollte der genehmigte Urlaub mindestens 2 Wochen im Voraus beantragt werden, damit der Arbeitgeber genug Zeit hat, um den Antrag zu prüfen und zu genehmigen.

§ 7 des Bundesurlaubsgesetzes: Arbeitgeber legt Urlaub fest

Grundsätzlich reguliert § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG), dass der Arbeitgeber den Urlaub festlegen muss. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den Urlaub nicht eigenmächtig antreten darf. Allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaub auch flexibel gestalten, so dass im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ein bestimmter Urlaubszeitraum vereinbart wird. Außerdem ist es auch möglich, den Urlaub in mehreren Teilen zu nehmen, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Zudem ist auch eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr möglich. In jedem Fall muss aber der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen.

Erfahre, wie viele Urlaubstage Du in Deiner Probezeit erhältst

Du hast gerade einen neuen Job angefangen und bist schon gespannt auf Deinen Urlaub? Da gibt es gute Nachrichten! Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbst Du schon in der Probezeit einen Anspruch auf Urlaub. Konkret bedeutet das: Ab dem ersten Monat hast Du einen Anspruch auf ein Zwölftel Deines gesamten Jahresurlaubs. Nach sechs Monaten hast Du dann den vollen Urlaubsanspruch erworben.

Du musst also nicht so lange zuwarten, bis Du Deinen wohlverdienten Urlaub endlich antreten kannst. Und wenn Du wissen möchtest, wie viele Urlaubstage Dir jeden Monat zustehen, kannst Du das auch ganz einfach ausrechnen. Dafür musst Du nur Deine gesetzlich vorgegebene Urlaubsdauer pro Jahr durch zwölf Monate teilen. So erfährst Du schnell und einfach, wie viele Tage Urlaub Du in Deiner Probezeit erhältst.

Berufstätig? So viele Urlaubstage stehen Dir zu

Wenn Du volljährig und berufstätig bist, kannst Du auf einige Urlaubstage zählen. Wie viele Tage Dir zustehen, richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche und mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch erhöht sich mit steigendem Alter nicht. Je nach Tarifvertrag kannst Du aber mehr Urlaubstage erhalten. Informiere Dich am besten bei Deinem Arbeitgeber, welchen Urlaubsanspruch Du hast.

Urlaubsantrag ablehnen: Betriebliche Belange beachten

Du hast einen Urlaubsantrag bei deinem Arbeitgeber gestellt und er wurde dir abgelehnt. Es ist zulässig, dass dein Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag ablehnt, wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen. Dazu zählen zum Beispiel ein knapper Zeitplan, um einen Auftrag rechtzeitig zu erfüllen. Wenn du einen Urlaubsantrag stellst, solltest du immer die betrieblichen Belange im Kopf behalten. Wenn du ein Urlaubsgesuch ablehnst, überprüfe noch einmal, ob es eine Alternative gibt, die deinem Arbeitgeber und dir zugutekommt.

 Arbeitgeber muss Urlaub genehmigen: wann?

Erfahre, ob Du Anspruch auf Erstattung Deines Urlaubs hast

Du hast kurzfristig einen Urlaub gebucht und es gibt jetzt einen triftigen Grund, warum Du ihn nicht antreten kannst? Dann hast Du vielleicht Anspruch auf eine Erstattung Deines Geldes. Als dringende persönliche Gründe können zum Beispiel eine eigene Arbeitsunfähigkeit, eine Erkrankung eines Familienangehörigen, der betreut werden muss oder die Erkrankung des Lebensgefährten, mit dem der Urlaub verbracht werden sollte, gelten. Aber auch hier lohnt es sich immer, die Reiseunterlagen und die Versicherungsbedingungen genau zu lesen, denn die Reisebedingungen können sich je nach Anbieter unterscheiden. Meist bieten die Reiseversicherungen eine Lösung an, die eine Erstattung der Kosten ermöglicht. Dazu kannst Du Dich bei Deiner Versicherung informieren und Dir eine Lösung suchen.

Betrieblicher Grund: Änderung der Arbeitszeit verweigern

Es gibt einige Fälle, in denen ein betrieblicher Grund vorliegt, der es dem Arbeitgeber erlaubt, auf das Verlangen des Arbeitnehmers nach einer Änderung der Arbeitszeit nicht einzugehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitwunsches die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit des Betriebs wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Wenn der Arbeitgeber einen betrieblichen Grund hat, braucht er keine weiteren Gründe anzugeben, dieser reicht völlig aus. Allerdings musst du als Arbeitnehmer verstehen, dass dein Arbeitgeber nachvollziehbare Gründe haben muss, die eine solche Entscheidung rechtfertigen. Wenn du ein Anliegen hast, solltest du also immer den Dialog mit deinem Arbeitgeber suchen und ihm deine Argumente mitteilen.

3 Wochen Urlaub am Stück? So gehst du vor

Du hast das Recht auf zwei Wochen Urlaub am Stück. Aber vielleicht hast du ja auch mal den Wunsch, länger als zwei Wochen wegzufahren? Dann musst du einen Antrag bei deinem:r Chef:in stellen, um drei Wochen Urlaub am Stück zu nehmen. Dein:e Vorgesetzte:r kann dann entscheiden, ob er oder sie deinen Antrag genehmigt oder ablehnt. Wenn du allerdings schon Urlaubstage auf deinem Konto hast, kannst du diese auch aufteilen und über mehrere Wochen verteilen. Sprich einfach mal mit deinem:r Chef:in und überlege, welche Möglichkeit für deine Situation am besten geeignet ist.

Resturlaub nehmen: Rechtzeitig vor 31. März des übernächsten Jahres

Du bist krankgeschrieben und konntest deinen Resturlaub nicht nehmen? Dann solltest du wissen, dass du ihn laut einschlägiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 07082012 – 9 AZR 353/10) noch bis zum 31. März des übernächsten Jahres nehmen kannst. Danach verfällt er leider. Solltest du deinen Resturlaub nicht bis zum genannten Termin nutzen können, solltest du deinen Arbeitgeber informieren und ihn um eine Lösung bitten. Vielleicht kann er dir den Resturlaub auch in Form von Freizeit auszahlen. Damit du in Zukunft keinen Resturlaub mehr anhäufst, solltest du versuchen, deinen Urlaub auch bei Krankheit rechtzeitig zu nehmen.

Nimm Deinen Urlaub, bevor er verfällt!

Du hast ein Anrecht darauf, Urlaub zu nehmen. Wenn du jedoch längere Zeit krank bist, verfällt dein Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Dies gilt auch dann, wenn es keine arbeitsvertragliche Regelung gibt. Es ist also wichtig, dass du dir den nötigen Urlaub nimmst, bevor er verfällt und du ihn nicht mehr beanspruchen kannst.

Arbeitsgesetz: Urlaub widerrufen nur bei existenzgefährdenden Ereignissen

Du hast einen Urlaub bewilligt bekommen und möchtest nun trotzdem nicht verreisen? Dann hast Du Glück, denn nach dem deutschen Arbeitsgesetz ist Dein Arbeitgeber an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht ohne Weiteres widerrufen. Es sei denn, ein unvorhersehbares, existenzgefährdendes Ereignis tritt ein – dann können Arbeitgeber davon abweichen. Wenn Du also Deinen Urlaub doch nicht antreten möchtest, aber dein Arbeitgeber nicht dazu bereit ist, kannst Du Dich auf das Arbeitsgesetz berufen.

 Arbeitgeber-Genehmigung für Urlaub

Darf Urlaub abgelehnt werden? Rechte kennen!

Du fragst dich, wie oft Urlaub abgelehnt werden darf? Leider gibt es hierfür keine gesetzliche Regelung. Allerdings muss dein Arbeitgeber den Urlaub grundsätzlich genehmigen, wenn aus betrieblichen Gründen die Abwesenheit genehmigt werden musste. Dafür muss der Urlaub zu einem Zeitpunkt genehmigt werden, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Sollte dein Arbeitgeber deinen Urlaub trotzdem ablehnen, kannst du dich an deinen Betriebsrat oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt wenden, um deine Rechte zu wahren.

EuGH: Arbeitgeber müssen innerhalb eines Monats über Urlaub entscheiden

Du hast Urlaub beantragt und wartest immer noch auf eine Antwort vom Arbeitgeber? Dann solltest du wissen, dass der Arbeitgeber nicht ewig Zeit hat, um sich mit der Genehmigung von Urlaub zu befassen. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) musst du nämlich innerhalb eines Monats über eingereichte Urlaubswünsche informiert werden. Solltest du also nicht innerhalb eines Monats eine Antwort erhalten haben, kannst du deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Denn er ist verpflichtet, innerhalb eines Monats zu entscheiden.

Betriebliche Interessen und Urlaubspläne: Was Du wissen musst

Du kennst das Problem: Du bist gerade mitten in Urlaubsplanungen für dich und dein Team, da kommt von deinem Chef die Nachricht, dass du deine Pläne ändern musst. Der Grund dafür ist, dass betriebliche Interessen Vorrang haben und manche Urlaubsanträge deshalb nicht genehmigt werden können. Solche dringenden betrieblichen Interessen können beispielsweise personelle Engpässe, eine plötzliche Änderung in der Auftragslage oder andere Umstände beinhalten, die dazu führen, dass der Betriebsablauf durch den Urlaub erheblich beeinträchtigt werden würde. Es kann zudem auch vorkommen, dass betriebliche Gründe dazu führen, dass du deinen Urlaub kürzen oder unterbrechen musst. In solchen Fällen solltest du dich sowohl mit deinem Chef als auch mit deinem Personalabteilung in Verbindung setzen, um eine geeignete Lösung zu finden.

Personalmangel: Du hast ein Recht auf deinen Urlaub!

Klar ist: Personalmangel ist kein Grund, um den genehmigten Urlaub zu streichen oder zu verschieben. Auch wenn Kollegen erkranken oder die Personaldecke zu dünn ist, musst du deinen Urlaub trotzdem bekommen. Schließlich liegt es an deinem Arbeitgeber, die Arbeitsorganisation zu regeln. Es ist ihm daher nicht erlaubt, dass du deinen Urlaub nicht antreten kannst. Halte also daran fest und lasse dich nicht davon abbringen. Dein Urlaub ist dir wichtig und du hast ein Recht darauf, ihn auch zu nehmen.

Betriebsferien planen: 6 Monate Vorlauf & Organisation beachten

Du hast als Arbeitgeber vielleicht mal die Idee, deinen Betrieb für ein paar Wochen zu schließen, um eine Pause einzulegen? Das ist eine gute Idee, aber du solltest daran denken, deine Angestellten rechtzeitig über deine Pläne zu informieren. Denn es gibt keine gesetzlichen Ankündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, wenn es um Betriebsferien geht. Allerdings wird dir empfohlen, deine Angestellten mindestens 6 Monate im Voraus zu informieren. So hast du Zeit, alle organisatorischen Fragen zu klären und dein Personal kann seine Pläne entsprechend anpassen. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass deine Betriebsferien ohne Stress und Ärger für alle Beteiligten ablaufen.

Dein genehmigter Urlaub: So handelst du mit deinem Arbeitgeber

Du hast den genehmigten Urlaub beantragt und alles ist bereit für deinen schönsten Urlaub. Doch plötzlich erfährst du, dass dein Arbeitgeber deinen Urlaub aufgrund von Personalmangel stornieren möchte. Doch lass dich nicht entmutigen! Denn der Arbeitgeber hat kein Recht, dir den genehmigten Urlaub ohne triftigen Grund zu streichen. Solltest du allerdings ausnahmsweise einverstanden sein, deinen Urlaub zu stornieren, dann kannst du das unkompliziert arrangieren. Im Sinne eines guten Arbeitsverhältnisses kann es durchaus sein, dass dein Arbeitgeber dir ein Entgegenkommen anbietet. Wenn du also auf deinen Urlaub verzichtest, tastet dich dein Arbeitgeber vielleicht mit einer kleinen Aufmerksamkeit oder einem extra Tag Urlaub ab.

Tarifliche Urlaubsansprüche: Rechte des Arbeitnehmers kennen

Nein, ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten den Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub nicht streichen! Denn tarifliche Urlaubsansprüche sind in vielen Fällen höher als die gesetzliche Regelung, die mindestens vier Wochen bezahlte Freizeit zugesteht. Es ist daher wichtig, dass du als Arbeitnehmer deine Rechte kennst und deinen Arbeitgeber darauf hinweist, falls er deinen Anspruch auf Urlaub nicht erfüllt. Laut dem Bundesurlaubsgesetz ist es nämlich nicht erlaubt, Urlaub gegen den Willen des Arbeitnehmers zu streichen. Falls dein Arbeitgeber deine Ansprüche nicht erfüllt, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden, der dich über deine Rechte informiert und dir hilft, deine Ansprüche geltend zu machen.

Möglichkeiten, Forderungen an Arbeitgeber durchzusetzen

Falls dein Arbeitgeber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf deinen Antrag reagiert, hast du die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten oder gerichtlich vorzugehen. Forderungen, die Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber stellen, können dabei unterschiedlich sein. Es kann sich um eine Gehaltserhöhung, eine neue Position oder auch mehr Urlaubstage handeln. Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung besteht jedoch nicht.
Sollte dein Arbeitgeber den Antrag ablehnen, kannst du eine Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat anstreben. Der Betriebsrat kann einen Vermittlungsversuch starten und im Sinne einer Einigung vermitteln. Sollte der Betriebsrat ebenfalls keine Lösung finden, kannst du eine Klage erheben. Der Klageweg ist dabei eine Möglichkeit, deine Forderungen durchzusetzen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass du damit Erfolg haben wirst.

So setzt du dein Urlaubsrecht im Arbeitsgericht durch

Du hast deinen Urlaubsantrag beim Chef eingereicht und er wurde nicht genehmigt? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Es gibt Möglichkeiten, deinen Urlaub auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Du kannst deinen Arbeitgeber auf Gewährung des Urlaubs im umstrittenen Zeitraum verklagen. Natürlich wird es dann einige Zeit dauern, bis das Arbeitsgericht über den Antrag entschieden hat, aber es gibt eine Chance das Urlaubsrecht durchzusetzen. Dazu kannst du dich an deinen Gewerkschaftsvertreter oder einen Anwalt wenden. Sie können dir bei der Formulierung der Anträge helfen und dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützen.

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber muss Urlaub innerhalb eines Monats genehmigen. Er muss auch jede Anfrage nach Urlaub beantworten, auch wenn er ihn nicht genehmigt. Wenn du deinen Urlaub planst, denke daran, deinem Arbeitgeber mindestens zwei Wochen vor Beginn deines Urlaubs Bescheid zu geben. So hast du eine bessere Chance, dass dein Urlaub genehmigt wird.

Fazit: Es ist wichtig, dass du dich als Arbeitnehmer an die Gesetze hältst, wenn du deinen Urlaub beantragst, und dass du deinen Arbeitgeber in einer angemessenen Frist darüber informierst. So kannst du sicher sein, dass dein Urlaub genehmigt wird und du das Maximum an Erholung bekommst.

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