Warum Urlaub nach langer Krankheit verfällt und wann – Ein Ratgeber

Verfall von Urlaubstage nach langer Krankheit

Hi! Wenn du krank bist und längere Zeit nicht arbeiten kannst, stellt sich früher oder später die Frage, ob dein Urlaub verfällt oder nicht. In diesem Artikel erklären wir dir, wann dein Urlaub verfällt und wann du ihn noch nehmen kannst. Lass uns also starten!

Verfallen dein Urlaubstage nach einer längeren Krankheit, hängt davon ab, wie lange du krank warst. Wenn es länger als sechs Wochen waren, verfallen die Urlaubstage. Wenn du allerdings nur krank gewesen bist, aber nicht arbeitsunfähig, können die Urlaubstage nicht verfallen. Es ist also wichtig, dass du deinem Arbeitgeber mitteilst, wenn du länger als sechs Wochen krank bist, damit dein Urlaub nicht verfällt.

Urlaubstage ins Folgejahr übertragen – So geht’s!

Kannst Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Resturlaub nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen, dann machen viele Unternehmen das für Dich möglich. Die übrig gebliebenen Urlaubstage werden in das Folgejahr übertragen und Du kannst sie bis zum Ende des ersten Quartals nutzen. Es ist wichtig, dass Dein Arbeitgeber darüber informiert ist, damit er den Urlaub auch planen kann. Am besten sprichst Du frühzeitig mit Deinem Vorgesetzten, um zu klären, wie viele Urlaubstage Du ins Folgejahr übertragen kannst. Auch wenn es Dir vielleicht schwerfällt, solltest Du Deine Erholung nicht auf die lange Bank schieben, denn Deine Gesundheit ist wichtig und der Urlaub hilft Dir dabei, Kraft zu tanken und wieder auf die Beine zu kommen.

Gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub bleibt bestehen

Du hast wegen einer Krankheit mal eine Pause einlegen müssen und deshalb befürchtest du, dass dein Urlaub gekürzt wird? Das musst du nicht befürchten: Der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub bleibt auch dann bestehen, wenn du mal krankheitsbedingt ausfällst. Egal wie lange oder wie oft du arbeitsunfähig bist, dein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub kann nicht gekürzt werden. Das bedeutet, dass du dir keine Sorgen machen musst, wenn du mal kurzfristig ausfallen musstest. Denn du hast Anspruch auf den gesamten Urlaubsanspruch, wie er im Arbeitsvertrag geregelt ist. Solltest du jedoch länger als die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne ausfallen, könnte dein Urlaubsanspruch verfallen. Es ist deshalb wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über die Dauer deiner Erkrankung informierst. So ist gewährleistet, dass dein Anspruch auf Erholungsurlaub erhalten bleibt.

Erkrankt? So gehst Du direkt in den Urlaub!

Als Arbeitnehmer hast Du grundsätzlich die Möglichkeit, nach einer Erkrankung direkt in den Urlaub zu gehen. Dein Arbeitgeber darf Dich nicht dazu zwingen, vorher noch zu arbeiten, oder den bereits genehmigten Urlaub streichen. Das bedeutet, dass Du nach einem ärztlichen Attest direkt in Deinen wohlverdienten Urlaub starten kannst. Wichtig ist jedoch, dass Du Deinem Arbeitgeber rechtzeitig über Deine Krankheit informierst und ein Attest vorlegst. So kannst Du sichergehen, dass Dein Urlaub wie geplant stattfinden kann.

§ 7 c Arbeitsvertrag: Kürzung Urlaubstage über Mindestanspruch 24 Tage

§ 7 Ziffer c des Arbeitsvertrages regelt die Kürzung der vertraglichen Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Tagen. Solltest Du also mehr als 10 Tage fernbleiben, werden deine gesetzlich zustehenden Urlaubstage entsprechend gekürzt. Beachte aber, dass du auch in diesem Fall mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr nehmen kannst.

Urlaub verfällt nach langer Krankheit

Urlaub genehmigt? Freu dich! Arbeitgeber ist gebunden

Du hast endlich den Urlaub genehmigt bekommen und kannst dein Traumziel ansteuern? Dann freu dich! Denn der Arbeitgeber ist an seine Zustimmung gebunden und kann den Urlaub nicht mehr widerrufen. Eine Ausnahme bildet hierbei nur der absolute Notfall, wenn zum Beispiel ein existenzbedrohendes Ereignis eintritt. Doch selbst dann muss der Arbeitgeber den Urlaub auf einen anderen Termin verschieben, anstatt ihn gänzlich zu stornieren.

Recht auf Jahresurlaub: Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen kürzen

Du hast das Recht auf einen Jahresurlaub und dein Arbeitgeber darf diesen nicht einfach kürzen. Es sei denn, es kam zu einer Änderungskündigung und du einigst dich mit deinem Arbeitgeber auf einen anderen Urlaubsanspruch. In diesem Fall müssen die Bedingungen, die in der Änderungskündigung vereinbart wurden, eingehalten werden. Allerdings kann es auch vorkommen, dass dein Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Erlaubnis erhält, deinen Jahresurlaub zu kürzen. Zum Beispiel, wenn du eine längere Auszeit nimmst oder deine Arbeit aufgrund einer Krankheit nicht ausüben kannst. In solchen Fällen muss dein Arbeitgeber jedoch eine schriftliche Erklärung ausstellen, aus der hervorgeht, wann und wie viel Urlaub gekürzt wird.

Klage Deinen Arbeitgeber an, um Deinen Urlaub zu bekommen

Wenn Du einen Urlaub beantragst, aber Dein Chef sagt Nein, kann das sehr frustrierend sein. Aber es gibt eine Option, die Du ergreifen kannst: Du kannst gerichtliche Schritte einleiten, um Deinen Urlaub zu bekommen. Um das zu tun, muss man den Arbeitgeber verklagen und vor dem Arbeitsgericht eine Verhandlung anstreben. Allerdings dauert es manchmal etwas länger, bis Dein Anliegen vor Gericht verhandelt wird. Doch es lohnt sich, denn so kannst Du Deinen Urlaub doch noch bekommen!

Wann verfällt Dein Resturlaub 2021?

Du hast dir schon 2021 einen Resturlaub verdient? Dann solltest du dir unbedingt den Termin merken, an dem dein Resturlaub verfällt. Denn je nachdem, in welcher Branche du arbeitest, kann er unterschiedlich sein. So verfällt dein Resturlaub am 31.12.2021, wenn du eine andere Tarifverträge als den TVöD, TV-L, TV-V oder TV-Ärzte/VKA hast. Falls dein Arbeitsvertrag aber unter einen dieser Tarifverträge fällt, verfällt dein Resturlaub erst am 31.3.2022. Also denke daran, du hast nur bis zu diesem Datum Zeit, deinen Resturlaub zu nehmen und zu genießen.

Krankheit kann Urlaubsanpruch nicht vollständig verhindern: Hol deinen Urlaub ein!

Fazit: Krankheit kann deinen Urlaubsanpruch nicht gänzlich verhindern. Daher hast du bis zu 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, einen gerechten Anspruch auf deinen Urlaub. Wenn du jedoch länger als das ganze Jahr krank bist, verfällt ein Teil des angesammelten Urlaubs. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Urlaub so bald wie möglich einlöst. So kannst du sicherstellen, dass du deinen Anteil an Erholung und Entspannung bekommst.

Krank mehr als 6 Wochen? Arbeitgeber muss Gehalt zahlen

Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, dann ändert sich die Situation. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Dein Gehalt. Allerdings nur, wenn Du mindestens ein Jahr für den Arbeitgeber gearbeitet hast. Die Höhe des Gehalts orientiert sich dann am sogenannten Krankengeld, das derzeit bei 70 Prozent des Netto-Gehalts liegt. Sollte Dein Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, Dir das volle Gehalt zu zahlen, ist er auch dazu verpflichtet. Wenn Du befristet angestellt warst, zählt die Zeit bis zu Deiner Kündigung mit. Wenn Du also länger als sechs Wochen krank bist, dann kannst Du in jedem Fall beruhigt sein. Dein Arbeitgeber muss Dir weiterhin Gehalt zahlen – mindestens jedoch 70 Prozent des Netto-Gehalts. Falls Du Fragen hast, kannst Du Dich selbstverständlich jederzeit an Deinen Betriebsarzt oder an Deine Krankenkasse wenden.

 Urlaub verfallen nach langer Krankheit

Anspruch auf Krankengeld endet nach 78 Wochen

Du bist arbeitsunfähig und hast Anspruch auf Krankengeld? Dann solltest du wissen, dass dieser Anspruch nach 78 Wochen endet. Danach erhältst du das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Solltest du bei Arbeitsunfähigkeit über 78 Wochen hinaus arbeiten, ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber einige Dinge beachtet. Zum Beispiel muss dein Arbeitgeber überprüfen, ob du noch arbeitsfähig bist, um die Aussteuerung deines Arbeitslosengelds anhand deiner Arbeitsunfähigkeit zu ermöglichen. Außerdem muss er überprüfen, ob du noch Anspruch auf Krankengeld hast, um deinen Lohn auszugleichen.

Arbeitslosengeld I: Pflichten & Bedingungen nach 78 Wochen Krankengeld

Nach 78 Wochen endet normalerweise der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach können Betroffene, die weiterhin arbeitsunfähig sind, das sogenannte Arbeitslosengeld I beantragen. Dieses wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt und ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen beispielsweise die notwendigen Unterlagen vorliegen, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Auch muss derjenige, der das Arbeitslosengeld beantragt, einer sogenannten „Meldepflicht“ nachkommen. Dabei muss er regelmäßig seine Vermittelbarkeit nachweisen, also nachweisen, dass er jederzeit in der Lage ist, eine Arbeit aufzunehmen. Wer sich nicht an diese Pflichten hält, riskiert eine Kürzung oder ein sogar ganz aufheben des Arbeitslosengeldes.

Entgeltersatzleistungen: Beiträge zur Rente erhalten und einzahlen

Wenn du Entgeltersatzleistungen beziehst, musst du dir keine Sorgen machen, dass dies Auswirkungen auf deine Beitragszeiten in der Rentenversicherung hat. Denn die Beiträge während des Bezugs werden als weitergehende Beitragszeiten berücksichtigt. Damit tragen sie zur Erhöhung deiner späteren Rente bei. Es ist also äußerst sinnvoll, auch während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Zudem wird das Arbeitsentgelt, das du während des Bezugs erhältst, ebenfalls als Beitragszeit angerechnet.

Erwerbsminderungsrente: Infos bei der Arbeitsagentur holen

Bist du nach Ablauf des Krankengeldes immer noch krankgeschrieben? Dann ist die Arbeitsagentur dein Ansprechpartner. Solltest du aufgrund deines Gesundheitszustandes dauerhaft arbeitsunfähig sein, kannst du eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese Rente kann dir helfen, deine finanzielle Situation während deiner Krankheit zu sichern. Am besten sprichst du direkt bei deiner Arbeitsagentur vorbei und lässt dich über deine Möglichkeiten informieren.

Punktesystem für Ärzte: Fair abgerechnet & medizinische Versorgung finanziert

Du weißt sicherlich, dass es in Deutschland ein Punktesystem für Ärzte gibt. Für jeden Punkt erhält der Arzt derzeit ca. 3,5 Cent. Doch wenn die Gesamtheit der Ärzte mehr Punkte abrechnet, sinkt der Wert eines Punktes. Deshalb erhält ein Arzt pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale, unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung. Das sorgt für eine faire Abrechnung und damit für die Finanzierung der medizinischen Versorgung.

Krankengeld bei EU-Urlaub: Ja, aber Auflagen beachten!

Du bist länger krank und bekommst seit sechs Wochen Krankengeld? Dann hast du Glück, denn dein Arbeitgeber muss dich finanziell nicht mehr unterstützen. Aber es gibt auch einige Auflagen, die du erfüllen musst, um weiterhin Krankengeld zu bekommen. Eine davon ist, dass du keinen Urlaub im EU-Ausland machen darfst – oder doch? Nein, die Krankenkasse darf dir nicht einfach verbieten, deinen Urlaub zu machen. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil kürzlich bestätigt. Demnach kannst du also dein Krankengeld behalten und trotzdem deinen Urlaub im EU-Ausland antreten. Wichtig ist, dass du dich an die Auflagen hältst und die Krankenkasse über deine Reisepläne informierst. So kannst du dir deinen Urlaub gönnen und musst dennoch kein Geld auf die Seite legen.

Abgelten von Urlaub nach Beendigung Arbeitsverhältnis nach BUrlG

Du hast das Recht, einen Teil Deines Urlaubs, den Du wegen der Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, abzugelten. Laut § 7 Abs 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist das möglich. Dann kannst Du Dir den Urlaub auszahlen lassen. Allerdings gilt das nur in diesem Fall. Wenn Du also schon im Voraus weißt, dass Du einige Urlaubstage nicht wirst nehmen können, kann es sich lohnen, sich diese auszahlen zu lassen.

Krankengeldanspruch nach 6 Monaten: Einfluss anderer Krankheiten

Damit du Anspruch auf einen Krankengeldanspruch hast, müssen mindestens sechs Monate seit deiner letzten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit vergangen sein. Es ist dabei egal, wie lange du wegen anderer Krankheiten arbeitsunfähig warst. Diese Zeiten haben keinen Einfluss auf die Sechs-Monats-Frist. Du hast also immer noch Anspruch auf dein Krankengeld, wenn du die Frist einhältst.

Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen: Ausnahmen & Regeln

Grundsätzlich darfst du als Arbeitgeber deine Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub zurückholen. Aber gibt es denn Ausnahmen von dieser Regel? Laut Arbeitsrecht ist es nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückzuholen. Dafür muss ein dringender betrieblicher Grund vorliegen, zum Beispiel die Notwendigkeit, aufgrund eines besonders dringenden Ereignisses eine unmittelbare Reaktion zu ermöglichen. Es ist jedoch wichtig, dass solche Maßnahmen nur in absoluten Ausnahmefällen ergriffen werden und nicht nur, um den Arbeitsablauf zu beschleunigen.

Verliere nicht Deinen verdienten Urlaub: BAG-Urteile zur Begrenzung auf 15 Monate

Urlaub verfällt nach 15 Monaten, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers länger andauert. Dies bestätigten die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.09.2012 (9 AZR 623/10) und vom 07.09.2021 (9 AZR 3/21). Damit hast Du nur begrenzt Zeit, um Dir Deinen Urlaub zu nehmen. Solltest Du länger arbeitsunfähig sein, musst Du in jedem Fall Deinen Arbeitgeber über Deine Situation informieren. Nur so kann er entscheiden, ob er Dir Deinen Urlaub verlängert oder Dir eine Auszahlung ermöglicht. Bleib also immer über Deine Rechte als Arbeitnehmer auf dem Laufenden, damit Du Deinen verdienten Urlaub nicht verpasst!

Zusammenfassung

Wenn du wegen einer Krankheit länger als 6 Wochen krankgeschrieben warst, dann verfällt dein Urlaub nicht. Stattdessen bekommst du die Tage, die du nicht genommen hast, als Ausgleichstage gutgeschrieben. Diese kannst du dann im nächsten Jahr nutzen. Hoffe das hilft dir weiter!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du deinen Urlaub nicht verlieren musst, wenn du länger krank bist. Die Dauer hängt von deinem Arbeitgeber ab, aber du hast in der Regel Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch, auch wenn du krank warst. Du musst also keine Sorge haben, dass dein Urlaub verfällt, wenn du länger krank bist.

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