Erfahre, wann Urlaub aus dem Vorjahr wegen Krankheit verfällt – Jetzt informieren!

Verfall von Urlaub bei Krankheit aus dem Vorjahr

Du hast schon im letzten Jahr Urlaub gesammelt, aber bisher noch keine Zeit gehabt, ihn zu nehmen? Dann fragst du dich bestimmt, was passiert, wenn du krank wirst und den Urlaub nicht mehr nehmen kannst. In diesem Artikel erklären wir dir, wann dein Urlaub aus dem letzten Jahr verfällt, wenn du krank bist.

Urlaub aus dem vorherigen Jahr verfällt in der Regel ein Jahr nach Ende des Kalenderjahres, in dem er genommen werden sollte. Wenn du also im Jahr 2019 krank wurdest und nicht in der Lage warst, deinen Urlaub zu nehmen, ist er bis zum 31. Dezember 2020 gültig. Wenn du ihn dann immer noch nicht genommen hast, verfällt er.

Anspruch auf Urlaub bei längerer Krankheit rechtzeitig geltend machen

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verfällt bei einer längeren Krankheit grundsätzlich 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Dies ist auch der Fall, wenn es keine tarifvertragliche Regelung gibt. Dafür muss der Arbeitnehmer aber darauf achten, dass er den Anspruch rechtzeitig geltend macht, da er sonst verfällt. Deshalb ist es wichtig, dass du als Arbeitnehmer rechtzeitig deinen Anspruch auf Urlaub geltend machst, um ihn nicht zu verlieren. Solltest du wegen einer längeren Krankheit deinen Urlaub nicht nehmen können, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren, damit dein Urlaub nicht verfällt.

Krank im Urlaub? § 9 des Bundesurlaubsgesetzes kennt deine Rechte!

Du bist krank geworden, während Du im Urlaub warst? Keine Sorge, denn gemäß § 9 des Bundesurlaubsgesetzes zählen diese Tage nicht als Urlaub. Stattdessen erhältst Du dein Gehalt weiterhin, auch wenn Du arbeitsunfähig bist. Es ist wichtig, dass Du Dich in solchen Fällen so schnell wie möglich bei Deinem Arbeitgeber meldest. Denn dieser muss Dich über die Entgeltfortzahlung informieren. Solltest Du Fragen haben, kannst Du Dich auch an Deine Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden. So kannst Du sichergehen, dass Du Deine Rechte kennst und Deine Ansprüche geltend machen kannst.

Erholung nach Krankheit: 8 Wochen Urlaub in 2020 & 2021

Falls ein Mitarbeiter Anfang 2020 erkrankt ist und im August 2021 wieder zur Arbeit zurückkommt, steht ihm eine ganze Menge an Urlaubstage zu. Nach dem Arbeitsrecht hat er einen Mindestanspruch auf 8 Wochen Urlaub in den beiden Kalenderjahren. Das heißt, dass er für das Jahr 2020 und 2021 jeweils 4 Wochen Urlaub bekommt. Während er krankgeschrieben war, erhält er Krankengeld. So hat er trotz der Krankheit die Möglichkeit, sich ausreichend zu erholen und die Zeit zu nutzen, um die eigene Gesundheit wieder in den Griff zu bekommen.

Urlaubsansprüche trotz Arbeitsunfähigkeit – BAG Rechtsprechung

Auch wenn du wegen einer längeren Krankheit deinen Urlaub nicht antreten kannst, musst du dir keine Sorgen machen, dass dieser gestrichen oder gar gekürzt wird. Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entstehen dir Urlaubsansprüche solange dein Arbeitsverhältnis besteht, auch wenn du arbeitsunfähig krank geschrieben bist. Damit können sich ArbeitnehmerInnen zumindest ein wenig entspannen und den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Es ist jedoch ratsam, sich bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit über die genauen Bestimmungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu informieren.

 Urlaub aus dem Vorjahr bei Krankheit verfallen lassen

Arbeitnehmerrechte nach Erkrankung: Urlaub auch nach Krankheit gewährt

Du als Arbeitnehmer solltest wissen, dass dein Arbeitgeber nicht verlangen kann, dass du nach einer Erkrankung und vor der bewilligten Urlaubszeit arbeiten kommst. Ein bereits genehmigter Urlaub darf in keinem Fall gestrichen werden. Deshalb kannst du nach einer Krankschreibung ohne Unterbrechung deinen bewilligten Urlaub antreten. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und deine Freizeit nach Krankheit und das gewährte Urlaubsrecht in Anspruch nimmst. Denn nur so kannst du deine Gesundheit und Lebensqualität aufrechterhalten.

Erkrankung: Dein Anspruch auf Erholungsurlaub bleibt bestehen

Du hast einen Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn Du und Dein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis habt. Auch wenn Du einmal wegen Krankheit nicht arbeiten kannst, ändert das nichts daran, dass Du erholsame Tage verdient hast. Dein rechtlich zustehender Urlaub darf deshalb nicht gekürzt werden, auch wenn Du mal krank geworden bist. Daher ist es wichtig, dass Du bei Erkrankungen auch Deine Urlaubstage im Blick behältst, denn sie gehören Dir.

Nimm deinen Jahresurlaub: Recht auf Urlaub nicht verlieren!

Du hast ein Recht auf deinen Jahresurlaub. Er darf nicht verfallen, es sei denn, dein Arbeitgeber kann nachweisen, dass er dich und deine Kollegen ausreichend über den bevorstehenden Verfall informiert und euch die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub zu nehmen. Er muss euch eindeutig bitten, den Urlaub zu nehmen. Wenn das nicht geschieht, könnt ihr euren Jahresurlaub nicht verlieren. Denn dein Jahresurlaub ist ein wichtiges Recht, das du nicht verlieren solltest. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Jahresurlaub auch wirklich nimmst und nicht verfallen lässt. Nutze dein Recht und plane deinen Urlaub!

Urlaub verschieben? Gründe & Tipps für eine erholsame Auszeit

Du denkst, du kannst deinen Urlaub nicht nehmen und musst ihn aufs nächste Jahr übertragen? Prinzipiell ist das möglich, wenn bestimmte Gründe dafür sprechen. Dazu zählen beispielsweise dringende persönliche oder betriebliche Gründe. Wenn du deinen Urlaub auf das Folgejahr überträgst, solltest du ihn innerhalb der ersten drei Monate, also bis zum 31. März, nehmen. So hast du ein ganzes Jahr lang Zeit, um dich zu erholen und wieder fit für den Job zu werden. Lass dir ruhig etwas Zeit, um über deinen Urlaub nachzudenken. Es lohnt sich, denn du hast es verdient, in den Ferien richtig abzuschalten!

Verfallene Urlaubstage: Kannst du Entschädigung bekommen?

Du hast noch Urlaubstage bis zum Jahresende oder bis zum 31. März des folgenden Jahres? Dann solltest du darauf achten, dass du diese nicht verfallen lässt. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der nicht genommene Urlaub grundsätzlich ersatzlos. Doch seit einiger Zeit gibt es hier eine Einschränkung. So kannst du in bestimmten Fällen immer noch eine finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub bekommen. Informiere dich am besten, ob du von dieser Regelung betroffen bist.

Krankmeldung: Was passiert mit Deinem Urlaub?

Du hast Dich krank gemeldet und weißt nicht, was mit Deinem Urlaubsanspruch passiert? Keine Sorge, laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlischt Dein Anspruch auf bezahlten Urlaub nach 15 Monaten, nachdem das Jahr vorbei ist, in dem Du krank geworden bist. So können Unternehmen verhindern, dass sie bei längerer Erkrankung eines Angestellten mit einer Überfülle an Urlaubskontingenten konfrontiert werden. Allerdings können einige Länder, wie z.B. Deutschland, eigene Regelungen treffen, sodass diese Fristen verlängert werden können. Also schau Dir am besten die Gesetzgebung Deines Landes an, um sicherzustellen, dass Du Deine Rechte nicht verlierst!

 Urlaub aus dem Vorjahr bei Krankheit verfallen lassen

Maximale Krankheitstage ohne Kündigung: 30 Tage/Jahr

Du fragst dich, wie viele Krankheitstage du haben darfst, ohne dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist? Laut gesetzlichen Bestimmungen ist dein Arbeitgeber zu einer gewissen Toleranz verpflichtet: Bis zu 30 Fehltage pro Jahr sind erlaubt. Wird der Beschäftigte aber an mehr als 30 Tagen (also 6 Wochen) im Jahr krank, so ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer zu entlassen. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine Entlassung tatsächlich durchführbar ist. Auch das Bemühen des Betroffenen, seine Krankheit zu beheben, kann eine Entscheidung des Arbeitgebers beeinflussen. Am besten sprichst du deshalb mit deinem Arbeitgeber und lässt dich über deine Rechte und Pflichten informieren. So bist du auf der sicheren Seite.

Anspruch auf Urlaub nach Krankheit: 15-Monats-Frist beachten

Fazit: Wenn du länger als ein Jahr krank warst, hast du Anspruch auf deinen Urlaub. Allerdings gilt die 15-Monats-Frist, die bedeutet, dass du nur ein bestimmtes Zeitfenster hast, um deinen Urlaub zu nehmen. Doch auch hier kannst du dir helfen lassen: Wenn du deinen Arbeitgeber darüber informierst, dass du krank warst, kann er in vielen Fällen eine Verlängerung der Frist beantragen. So verlierst du keinen Urlaubstag. Deshalb solltest du immer den Kontakt zu deinem Arbeitgeber halten und ihn über deinen Krankheitszustand informieren.

Krankengeld bei längerer Erkrankung – Was ändert sich?

Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, ändert sich die Situation. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für dein Krankengeld. Das Krankengeld entspricht in etwa dem Netto-Gehalt, das du vorher bekommen hast. Ob du während der Zeit weiterhin deinen Arbeitsvertrag behältst, hängt von deinem Arbeitgeber ab. Er kann dich auf unbezahlten Urlaub schicken oder den Vertrag auflösen. In der Regel gilt aber, dass dein Arbeitgeber dich so lange wie möglich weiterbeschäftigt. Er muss dich daher auch weiter bezahlen, wenn du krank bist. Wenn du nach deiner Erkrankung nicht mehr in der Lage bist, deinen Job auszuüben, kann dein Arbeitgeber dich sogar dazu verpflichten, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Falls du dir unsicher bist, ob du deinen Arbeitsvertrag behältst, wenn du länger als sechs Wochen krank bist, solltest du am besten deinen Arbeitgeber direkt kontaktieren.

Krankengeld: 78 Wochen Anspruch, danach Arbeitslosengeld

Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld, das versicherte Arbeitnehmer von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Danach steht ihnen das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu. Dieses wird allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt und liegt unter dem Krankengeld, das sie zuvor bezogen haben. Wenn Du wegen Krankheit länger als 78 Wochen arbeitsunfähig bist, kannst Du einen Antrag auf Verlängerung des Krankengeldes stellen. Hierfür ist ein ärztliches Attest notwendig, das die Unfähigkeit zur Arbeit bestätigt. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Versicherung sonst nicht mehr zahlen muss.

Kann ich meinen Resturlaub übertragen? JA/NEIN

Du hast noch Resturlaub und bist dir unsicher, ob du diesen noch in diesem Jahr nehmen kannst? Laut dem Arbeitszeitgesetz ist eine Übertragung des Resturlaubs über das laufende Jahr hinaus leider nicht möglich. Lediglich wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Übertragung des Resturlaubs im aktuellen Kalenderjahr einigen, kannst du deinen Resturlaub noch nehmen. Sprich deinen Arbeitgeber daher am besten an und prüfe gemeinsam, ob sich eine Übertragung des Resturlaubs anbietet.

Gesund sein: Sechs Monate Pause nach Arbeitsunfähigkeit

Du musst mindestens sechs Monate gesund sein, bevor du ein zweites Mal arbeitsunfähig wirst. Falls du in dieser Zeit krank wirst, aber es nicht die gleiche Krankheit ist, hat das keine Auswirkungen auf die Sechs-Monats-Frist.

Anspruch auf Erholungsurlaub: Wann Du ihn ausgezahlt bekommst

Grundsätzlich hast Du als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser soll Dir dazu dienen, Dich von Deiner Arbeit zu erholen und die Zeit mit Deiner Familie oder Freunden zu verbringen. Daher erlaubt das Arbeitsrecht es nur in einem einzigen Fall, den Urlaub auszuzahlen: Wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genutzt werden kann. In diesem Fall hast Du Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubs. Wenn aber Dein Arbeitsverhältnis noch besteht, kannst Du nicht auf die Auszahlung des Urlaubs bestehen. Du musst also versuchen, den Urlaub noch zu nehmen.

Nutze deine Urlaubsansprüche vor Ende des Jahres | BUrlG

2 BUrlG).

Du musst am Ende des Jahres deine Urlaubsansprüche nutzen, ansonsten verfallen sie. Es ist nur möglich, deinen Urlaub in das nächste Jahr zu übertragen, wenn es aus betrieblichen Gründen oder wegen einer Erkrankung nicht möglich war, im laufenden Jahr in den Urlaub zu gehen (§ 7 Abs 3 S. 2 BUrlG). Wenn du also einen Urlaub beantragt hast, aber es nicht schaffst, diesen zu nehmen, solltest du deinen Arbeitgeber darüber informieren, denn sonst hast du am Ende des Jahres dein Urlaubsgeld verloren.

Rentenversicherung: Unterbrechung der Berufstätigkeit ohne Konsequenzen

Wenn du deine berufliche Tätigkeit vorübergehend unterbrechen musst, muss das nicht unbedingt Auswirkungen auf deine Beitragszeiten in der Rentenversicherung haben. Grundsätzlich hat eine solche Unterbrechung keine Konsequenzen – zumindest nicht, wenn du stattdessen eine Entgeltersatzleistung beziehst. Diese Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld, ersetzen dein Einkommen und sorgen dafür, dass du weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlst. Darüber hinaus werden dir auch die Beitragsjahre angerechnet, die du während der Unterbrechung erworben hast.

Krankengeld & Arbeitslosengeld: Ersatz für verlorenes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit

Du hast ein Anrecht auf Krankengeld, falls Du arbeitsunfähig bist. Dieses bekommst Du von Deiner Krankenkasse und es wird Dir für 78 Wochen gezahlt. Danach wird Dir das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit gewährt. Das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit ist eine staatliche Leistung, die Dir hilft, Deine finanziellen Verbindlichkeiten zu begleichen. Es wird Dir als Ersatz für das verlorene Einkommen gezahlt und hilft Dir, finanzielle Verluste aufgrund von Erkrankungen auszugleichen.

Fazit

Bei Krankheit verfällt dein Urlaub aus dem Vorjahr zum Ende des zweiten Kalenderhalbjahres. Das heißt, dass du deinen Urlaub aus dem Vorjahr spätestens bis zum 31. Juni des laufenden Jahres beantragt und genutzt haben musst, sonst verfällt er leider.

Du musst immer darauf achten, wie viel Urlaub du dir im Vorjahr aufgespart hast und die Regeln deines Arbeitgebers kennen, um zu verhindern, dass dein Urlaub aus dem Vorjahr verfällt, wenn du aufgrund einer Krankheit nicht dazu kommst, diesen zu nehmen. So kannst du deinen verdienten Urlaub auch dann noch genießen, wenn du krank bist.

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