Wann verfällt Urlaub bei Langzeiterkrankung? Erfahre, wie du dich richtig schützt!

Langzeiterkrankung: wann verfällt bezahlter Urlaub?

Hallo zusammen!

Heutzutage ist es leider immer wieder so, dass Menschen länger erkranken und sich dann die Frage stellt, was mit dem Urlaub passiert, den man sich schon so lange gewünscht hat. In diesem Artikel möchte ich Dir erklären, wann Dein Urlaub verfällt, wenn Du länger erkrankst. Ich hoffe, damit kannst Du Dir ein wenig Stress ersparen. Also, lass uns direkt loslegen!

Es kommt darauf an, welche Art von Urlaub du meinst. Wenn es um den Urlaubsanspruch nach dem Arbeitsrecht geht, kann er bei einer langfristigen Erkrankung nicht verfallen. In der Regel wird er auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Wenn du jedoch eine spezielle Reise gebucht hast, die du aufgrund deiner Erkrankung nicht antreten konntest, musst du die Bedingungen deiner Reiseagentur überprüfen. Da kann es je nach Anbieter unterschiedliche Regelungen geben.

Resturlaub wegen Erkrankung: Bis 31.3. des Folgejahres nutzen!

Du hast eine längere Erkrankung und musst deshalb deinen Resturlaub nicht innerhalb des Kalenderjahres nehmen? Dann solltest du wissen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die dir erlaubt, deinen Resturlaub bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres zu nehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 07.08.2012 (9 AZR 353/10) entschieden. Bedenke aber: Nach Ablauf dieser Frist verfällt dein Resturlaub automatisch. Deshalb solltest du rechtzeitig handeln, um den Urlaub noch ausnutzen zu können.

Krankengeld ab Februar 2020: 2 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr

Du hast Anfang 2020 einen Mitarbeiter, der krank wurde? Dann bekommt er ab Februar 2020 Krankengeld. Wenn er im August 2021 wieder zur Arbeit kommt, stehen ihm die Urlaubstage aus zwei Kalenderjahren zu. Das bedeutet, dass er mindestens 8 Wochen Urlaub bekommt – das sind 2 Wochen pro Kalenderjahr. Das ist eine tolle Sache, denn so ist dein Mitarbeiter wieder fit und erholt, wenn er zurückkommt.

Recht auf bezahlten Urlaub: Krankheit kann den Anspruch nicht entwerten

Fazit: Krankheit kann den Urlaubsanspruch nicht gänzlich entwerten. Bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, hast du ein Recht darauf. Solltest du das ganze Jahr oder länger krank gewesen sein, hast du ebenfalls ein Anrecht auf deinen bezahlten Urlaub. Um sicherzustellen, dass dein Urlaubsanspruch nicht verfällt, solltest du deinen Arbeitgeber rechtzeitig an deine Erholungspause erinnern. Es ist zudem wichtig, dass du dein Recht auf Urlaub durchsetzt, damit du dich wieder vollständig erholen kannst.

Anspruch auf Urlaub wenn länger als 15 Monate krank

Du hast ein Anrecht auf einen bestimmten Urlaubsanspruch und wenn Du länger als 15 Monate krank bist, verfällt Dein Anspruch. Dies ist auch ohne eine gesonderte tarifvertragliche Regelung der Fall. Während der Zeit Deiner Krankheit hast Du keinen Anspruch auf Urlaub und Dein Urlaubsanspruch verfällt, wenn Du länger als 15 Monate krank bist. Wenn Du einmal wieder gesund bist, hast Du aber immer noch die Möglichkeit, bei Deinem Arbeitgeber einen Urlaub zu beantragen.

 Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung

Recht auf Urlaub auch bei längerer Krankheit: BAG entscheidet

Auch wenn du länger krank bist, heißt das nicht, dass du deinen Urlaub kürzen oder streichen musst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass du Anspruch auf deinen Urlaub hast, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Deshalb ist es egal, ob du arbeitsunfähig krank bist oder nicht. Du hast nichts dafür können. Es ist also wichtig, dass du deinen Urlaub bei längerer Krankheit in Anspruch nimmst, um deine Rechte zu wahren und dir die nötige Erholung zu gönnen.

Urlaub 2020: Anspruch nach 15 Monaten ablaufen – planen bis 31.3.2022!

Wenn Du im Jahr 2020 Deinen Urlaub aufgrund einer Krankheit nicht nehmen konntest, solltest Du wissen, dass Dein Anspruch darauf nach 15 Monaten abgelaufen ist. Das heißt, dass Du Deinen Urlaub spätestens bis zum 31.3.2022 antreten musst. Da es sich hierbei um eine Frist handelt, solltest Du die Zeit nicht unterschätzen und rechtzeitig planen, damit Du Dir den wohlverdienten Urlaub gönnen kannst.

Krankengeld beantragen: 78 Wochen & Arbeitgeber informieren

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. Das Krankengeld bekommst du dann von deiner Krankenkasse gezahlt und es dauert in der Regel 78 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erhältst du das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn du als Arbeitnehmer also krankgeschrieben bist, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren, denn dieser muss beim Austritt des Arbeitnehmers einiges beachten.

Angemessene Erholung & Auszeit nach Erkrankung – Nutze Dein Recht!

Als Arbeitnehmer hast Du Anspruch auf eine angemessene Erholung und Auszeit. Es ist niemandem zu verdenken, dass Du nach einer Erkrankung genauso wie vorher eine Auszeit nehmen möchtest. Dein Arbeitgeber darf Dir nicht vorschreiben, dass Du nach Deiner Erkrankung vor dem Urlaub nochmal arbeiten musst. Auch darf er einen bereits genehmigten Urlaub nicht mehr streichen. Du hast also das Recht, nach einer Krankschreibung nahtlos in Deinen genehmigten Urlaub zu starten. Nutze also Dein Recht auf eine angemessene Erholung und eine Auszeit und mach Dir eine schöne Zeit.

Erholungsurlaub: Dein gesetzlicher Anspruch, auch bei Krankheit

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn Du ein Arbeitsverhältnis hast. Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn Du aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kannst. Egal wie lange Du krank bist – Dein Erholungsurlaub bleibt Dir erhalten. Es ist wichtig, dass Du Dich in regelmäßigen Abständen erholst und Dir die nötige Zeit nimmst, um wieder fit zu werden.

6 Monate keine Krankheit? Anspruch auf neues Krankentagegeld?

Damit kann der Anspruch auf eine neue Krankentagegeldleistung bestehen, muss jedoch vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen, in dem keine Krankheit den Arbeitsausfall verursacht hat. Zwischenzeitliche Unterbrechungen durch andere Krankheiten haben keine Auswirkung auf die Sechs-Monats-Frist. Falls du also wieder arbeitsunfähig bist, solltest du die letzten sechs Monate unbedingt berücksichtigen, um zu sehen, ob du Anspruch auf eine Krankentagegeldleistung hast.

 Urlaubsverfall bei langfristiger Erkrankung

Beendest Du Arbeitsverhältnis? Hol Dir Urlaub ab dank § 7 Abs 4 BUrlG

Du hast ein Arbeitsverhältnis beendet und hast noch Urlaubsansprüche? Dann ist es wichtig zu wissen, dass du laut § 7 Abs 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) deinen Urlaub abgolten bekommen kannst. Dies ist dann möglich, wenn du ihn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen konntest. Ansonsten hast du leider kein Recht darauf, deinen Urlaub ausbezahlt zu bekommen. Daher ist es wichtig, dass du deinen Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nimmst. Solltest du noch Urlaub übrig haben, kannst du diesen mit deinem Arbeitgeber abgolten lassen.

Arbeitgeber müssen bei Arbeitsunfähigkeit 78 Wochen beachten

Nach 78 Wochen endet dein Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du dann das sogenannte Arbeitslosengeld, wenn du aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig bist. Es ist wichtig, dass dein Arbeitgeber bei der Aussteuerung deiner Situation einiges beachtet. Er muss sicherstellen, dass du eine angemessene Krankenversicherung hast und etwaige finanzielle Einbußen durch deine Arbeitsunfähigkeit ausgeglichen werden. Falls du länger als 78 Wochen arbeitsunfähig bist, kannst du auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Diese wird dir dann für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Beitragszeiten erhalten trotz Entgeltersatzleistungen – Nachversicherung nutzen

Bei einem Bezug von Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel der Elternzeit oder der Arbeitslosigkeit, werden die Zeiten normalerweise als weitere Beitragszeiten berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Du trotz einer Unterbrechung Deiner Berufstätigkeit Deine Beitragszeiten in der Rentenversicherung nicht verlierst. So kannst Du Dir sicher sein, dass die Zeiten, in denen Du eine Entgeltersatzleistung in Anspruch nimmst, Deiner Rente gutgeschrieben werden. Um die Beitragszeiten zu erhöhen, kannst Du auch die Möglichkeiten der sogenannten Nachversicherung nutzen.

Kürzung des Urlaubsanspruchs gem. § 7 Ziffer c Arbeitsvertrag

§ 7 Ziffer c des Arbeitsvertrages sieht eine Kürzung der vertraglich vereinbarten Urlaubstage vor, wenn Du mehr als 10 Tage arbeitsunfähig bist. Das bedeutet, dass Dein Anspruch auf Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Tagen gekürzt werden kann. Sollte Dir im Laufe Deines Arbeitsverhältnisses die Arbeit aufgrund einer Erkrankung längerfristig untersagt sein, wird der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt.

Erhole dich: Deinen Urlaub auszahlen lassen?

Du hast einen Urlaubsanspruch oder fragst dich, ob du ihn auszahlen lassen musst? Generell gilt: Urlaub soll deiner Erholung dienen. Daher erlaubt das Arbeitsrecht, dass du deinen Urlaub nur in Ausnahmefällen auszahlen lassen kannst. Einer davon ist, wenn du deine Urlaubstage nicht mehr nutzen kannst, weil dein Arbeitsverhältnis endet. Dann darfst du den Resturlaub ausbezahlt bekommen. Beachte aber: Unabhängig vom Arbeitsverhältnis kannst du deinen Urlaub jederzeit einfordern, bevor er verfällt. Also nutze deine Erholungstage und erhole dich!

Resturlaubstage abrechnen: So klappt’s in 15 Monaten!

Du hast noch nicht den ganzen Urlaub für das letzte Jahr nehmen können? Dann kannst du ganz einfach deinen Urlaubsanspruch abgeltend machen. Dafür hast du bis zu 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres Zeit, deine Resturlaubstage zu nehmen und abzurechnen. Auch wenn dein Arbeitsverhältnis schon beendet ist, kannst du noch deinen verbleibenden Urlaubsanspruch geltend machen. Wenn du deinen Anspruch geltend machst, musst du beachten, dass du eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber oder der Personalabteilung erhältst. Diese schickst du dann an deine Krankenkasse und beantragst die Auszahlung des Urlaubsgeldes. So kannst du deine verbleibenden Urlaubstage ganz einfach abrechnen.

Vorzeitige Rente: Fünf Jahre Pflichtbeiträge & geringere Rente

Du möchtest wegen Krankheit früher als geplant in Rente gehen? Dann musst Du auf jeden Fall fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei zählen sowohl die für Deine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anfallenden Pflichtbeiträge als auch diejenigen, die Du eventuell freiwillig einzahlst. Diese sogenannten Pflichtbeitragszeiten sind eine wichtige Voraussetzung, um vorzeitig in Rente gehen zu können. Beachte aber, dass bei einer vorzeitigen Rente die Höhe Deiner Rente geringer ausfällt als bei der regulären Rente. Informiere Dich am besten bei einem Versicherungsberater, um mehr über die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Rente zu erfahren.

Kündigung nach Aussteuerung aus Krankengeld: Rechte erkennen!

Bei der Aussteuerung aus dem Krankengeld ist es so, dass die Krankenkasse nicht mehr für die Zahlung des Krankengeldes verantwortlich ist. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber nicht mehr die Möglichkeit hat, eine Kündigung auszusprechen. Auch nach der Aussteuerung kann eine Kündigung eingeleitet werden, wie das bereits vorher auch der Fall war. Allerdings ist es wichtig, dass du dir über die Rechtslage im Klaren bist, denn bei einer Kündigung gelten verschiedene gesetzliche Bestimmungen. Informiere dich daher unbedingt über deine Rechte, bevor du eine Kündigung erhältst!

Krankerente: Sollte ich mich weiter krankschreiben lassen?

Du fragst dich, ob du dich weiter krankschreiben lassen sollst, obwohl du ausgesteuert bist? Laut der Rentenversicherung ist es ratsam, auch nach Ablauf der 78 Wochen, in denen du Krankengeld erhalten hast, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese sogenannte Nahtlosigkeitsregelung soll dir helfen, deine Rechte und Ansprüche an die Rentenversicherung zu wahren. Du solltest aber auch darauf achten, dass du nicht länger als nötig krankgeschrieben wirst. Spreche am besten mit deinem Arzt, um herauszufinden, was für dich am besten ist.

Widerspruch gegen Krankenkasse: VdK hilft bei Auslandsreise

Wenn du deiner Krankenkasse nicht zustimmst, dass sie deine geplante Auslandsreise nicht bezahlen will, kannst du innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen. Der Verband für Kriegsopfer und Soziale Gerechtigkeit (VdK) ist eine Organisation, die dir bei deinem Anliegen gerne helfen kann. In deiner Nähe gibt es dafür bestimmt eine VdK-Geschäftsstelle, die dich berät und dir beim Formulieren der Widerspruchsbegründung unterstützt. Damit hast du die Möglichkeit, dich gegen die Entscheidung deiner Krankenkasse zu wehren. Vielleicht kannst du deine Auslandsreise doch noch antreten.

Schlussworte

Bei einer langfristigen Erkrankung verfällt Dein Urlaub in der Regel erst dann, wenn Du länger als 6 Wochen krank bist. Wenn Du also innerhalb von 6 Wochen wieder gesund wirst, musst Du Deinen Urlaub nicht verfallen lassen. Solltest Du länger krank sein, kannst Du Deinen Urlaub in manchen Fällen auch auf später verschieben. Sprich am besten mit Deinem Arbeitgeber und kläre ab, ob Du Deinen Urlaub in solch einem Fall übertragen kannst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du dir bei einer längeren Erkrankung keine Sorgen um deinen Urlaub machen musst. Wenn du innerhalb der gesetzlichen Fristen deinen Urlaub beantragst, wird er nicht verfallen. So kannst du dich zurücklehnen und dich auf eine schöne Erholung freuen.

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