Wann verfällt Urlaub im öffentlichen Dienst? Antworten und Tipps, um Ihren Urlaub zu genießen

Urlaub im öffentlichen Dienst verfallen

Hallo zusammen!
Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, fragst Du Dich vielleicht, wann Dein Urlaub verfällt. In diesem Artikel werden wir uns anschauen, wann Urlaub im öffentlichen Dienst verfällt und was Du dagegen tun kannst. Also, lass uns loslegen!

Hallo! Urlaub im öffentlichen Dienst verfällt in der Regel am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem er angesammelt wurde. Wenn Du also zum Beispiel im Jahr 2021 Urlaub angesammelt hast, dann verfällt er am 31.12.2021. Wenn Du nicht alle Deine Urlaubstage bis dahin genommen hast, verfallen sie leider und Du kannst sie nicht mehr nutzen. Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

Urlaubstage im öffentlichen Dienst: Übertragen & Nutzen!

Du hast Anspruch auf einige Urlaubstage pro Jahr, wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest. Grundsätzlich müssen diese im gleichen Kalenderjahr genommen werden. Solltest Du deinen Urlaub nicht komplett nutzen, kannst Du ihn in manchen Fällen auf das nächste Jahr übertragen. Das regelt § 26 Absatz 2 Buchstabe a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L). Bis zum 31.3. des Folgejahres musst Du den übertragenen Urlaub dann aber aufgebraucht haben.

Verbrauche Deinen Resturlaub vor dem 31. März 2021

Bis wann musst Du Deinen Resturlaub verbraucht haben? Wenn Du noch Tage Urlaub aus dem Vorjahr übrig hast, musst Du sie normalerweise bis zum 31. März des kommenden Jahres aufgebraucht haben, sonst verfallen sie. Es ist also wichtig, dass Du den Resturlaub rechtzeitig einlöst, um sicherzustellen, dass Du von ihm profitierst. Wenn Du ihn nicht vor Ablauf der Frist in Anspruch nimmst, musst Du leider auf den Urlaub verzichten.

Verfallen Urlaubstage nach 15 Monaten? Ja!

Du hast kein gesetzliches Recht mehr darauf, deine Urlaubstage nach 15 Monaten abzurufen. Nach Ablauf des Urlaubsjahres, also des Kalenderjahres, in dem die Urlaubstage bezogen werden sollen, verlieren sie ihre Gültigkeit. Das heißt: Wenn du deine Urlaubstage nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem jeweiligen Urlaubsjahr genommen hast, verfallen sie. Daher ist es wichtig, dass du deine freien Tage immer rechtzeitig beantragst und auch nimmst. So hast du lange Freude an deinem verdienten Urlaub – und kannst mal richtig entspannen.

Bundesarbeitsgericht (BAG): Tariflicher Mehrurlaub gemäß § 26 TVöD nicht verfallen bei Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil entschieden, dass ein tariflicher Mehrurlaub gemäß § 26 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht automatisch verfällt, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt ist. Der § 7 Abs 3 BUrlG, der einen Verfall des Mindesturlaubsanspruchs vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt ist, gilt somit nicht für tarifliche Mehrurlaube. Dies bestätigte der BAG in einem Urteil, in dem es darum ging, ob ein tariflicher Mehrurlaub nach § 26 TVöD verfällt, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt ist.

Das BAG hat entschieden, dass ein tariflicher Mehrurlaub gemäß § 26 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht automatisch verfällt, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Mindesturlaubsanspruch ist somit auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit geschützt. Auch wenn § 7 Abs 3 BUrlG einen Verfall des Mindesturlaubsanspruchs vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt ist, gilt dies nicht für tarifliche Mehrurlaube nach § 26 TVöD. Damit hast du als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausgleich des tariflichen Mehrurlaubs, wenn du längerfristig arbeitsunfähig erkrankst.

 Verfall von Urlaubstage im öffentlichen Dienst

Nicht verfallen lassen: Resturlaub in nächstes Jahr übertragen

Du musst als Arbeitnehmer deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, denn ansonsten verfällt er am 31. Dezember. In manchen Fällen hast du aber auch die Möglichkeit, restlichen Urlaub in das kommende Jahr zu übertragen. Dies kann aus gesundheitlichen oder privaten Gründen notwendig sein. Solltest du also einmal nicht alle deine Urlaubstage nehmen können, dann sprich deinen Arbeitgeber an und erkläre ihm deine Situation. Vielleicht kann er dir helfen, den Resturlaub in das nächste Jahr zu übertragen.

Jahresurlaub nicht verfallen lassen: EU-Recht & Tipps

Du hast noch nicht deinen gesamten Jahresurlaub beansprucht, aber es ist schon kurz vor Jahresende? Dann musst du dir keine Sorgen machen, denn laut EU-Recht musst du deinen Jahresurlaub nicht mehr automatisch verfallen lassen, nur weil du ihn nicht rechtzeitig beantragt hast. Es gibt aber ein paar Dinge, die du beachten solltest: Zum einen solltest du dein Unternehmen über deine Urlaubspläne informieren, damit diese rechtzeitig geplant werden können. Zum anderen musst du deinen bezahlten Jahresurlaub innerhalb von 18 Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem er angesammelt wurde, beanspruchen. Wenn du dies nicht schaffst, kann dein Arbeitgeber ein alternatives Arrangement treffen, um dein Urlaubsguthaben auszugleichen.

Wechselschichtarbeit: 4 Monate = 1 Tag Zusatzurlaub nach § 27 TVöD

Du bekommst als Wechselschichtarbeiter*in für je 2 zusammenhängende Monate einen Tag Zusatzurlaub. Dabei musst du nicht unbedingt darauf achten, dass es sich um Kalendermonate handelt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Monate insgesamt aufeinanderfolgend sind. Damit du als Schichtarbeiter*in einen Tag Zusatzurlaub erhältst, müssen 4 zusammenhängende Monate geleistet werden. Das sieht § 27 TVöD vor.

Anrecht auf Urlaub: 15 Monate und gesundheitliche Beeinträchtigung

Du hast ein Anrecht auf Urlaub, das mit Ablauf einer 15-Monatsfrist nicht verfällt. Wenn du allerdings seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in Urlaub fahren kannst, verfällt dein Anspruch weiterhin. In diesem Fall hast du allerdings die Möglichkeit, den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Erholungszeit: Urlaub übertragen mit betrieblicher oder persönlicher Zustimmung

Du hast ein Anrecht auf Erholungszeit, das Du dir aber nicht einfach so nehmen kannst. Denn grundsätzlich verfällt der nicht eingelöste Urlaub zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. Ausnahmsweise kannst Du Dir allerdings Urlaub für das neue Jahr übertragen lassen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder persönliche Gründe, die in Deiner Person liegen. Damit kannst Du Deinen Urlaub dann auch über das Jahresende hinaus behalten. In jedem Fall musst Du jedoch rechtzeitig vor Ablauf des Jahres Urlaub beantragen und Dein Arbeitgeber muss dem schriftlich zustimmen.

Erholung garantiert: Mindesturlaub für Jugendliche unter 18

In Deutschland stehen Dir als junger Erwachsener unter 18 Jahren ein Mindesturlaub von 25 Werktagen zu. Für 17-Jährige sind es 27 Urlaubstage und für 16-Jährige sogar 30 oder mehr. Dies ist im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass Du auch in der Schul- und Ausbildungszeit ausreichend Erholung bekommst. Nutze den Urlaub daher auch, um dich von deinem stressigen Alltag zu erholen.

 Urlaub im öffentlichen Dienst verfallen

Resturlaub aus dem vergangenen Jahr nicht verlieren – BUrlG regelt

Du hast ganz schön viel zu tun, aber dein verdienter Urlaub lässt sich nicht so einfach aufbrauchen? Kein Problem, denn das BUrlG regelt auch, dass du deinen Resturlaub aus dem vergangenen Kalenderjahr innerhalb von drei Monaten des neuen Jahres nehmen kannst. Also keine Sorge, dein Jahresurlaub geht dir nicht verloren!

Urlaubstage übertragen: Dringende Gründe erforderlich

Du hast noch nicht alle deinen Urlaubstage genutzt und möchtest gerne den Rest auf das nächste Jahr übertragen? Das ist grundsätzlich möglich, wenn du dringende persönliche oder betriebliche Gründe vorweisen kannst. Allerdings musst du die übertragenen Tage dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres, also bis zum 31. März, nehmen.

Resturlaubsansprüche bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einfordern

Du hast gerade dein Arbeitsverhältnis beendet und hast noch Resturlaubsansprüche? Bist du vielleicht sogar innerhalb des öffentlichen Dienstes gewechselt? Dann musst du wissen, dass dir dein früherer Arbeitgeber jeden noch vorhandenen Urlaub auszahlen muss, gemäß § 7 Abs 4 BUrlG. Es ist also wichtig, dass du deine Resturlaubsansprüche bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses auch wirklich einfordern kannst. Diese Regelung gilt übrigens auch, wenn du innerhalb des öffentlichen Dienstes gewechselt bist. Spreche deinen früheren Arbeitgeber also unbedingt auf die Auszahlung deiner Urlaubsansprüche an.

TVöD/TV-L: Anspruch auf Leistungen & Vorteile bei neuer Stelle

Du hast eine neue Stelle gesucht und dein Arbeitgeber ist vom Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L erfasst? Dann kannst du beruhigt sein, denn deine Beschäftigungszeiten werden anerkannt. Dies bedeutet, dass du Anspruch auf die Leistungen hast, die in dem jeweiligen Tarifvertrag vereinbart wurden. So kannst du beispielsweise auf bestimmte Urlaubsansprüche, eine erhöhte Vergütung und einen Anspruch auf eine Altersvorsorge zurückgreifen. Daher ist es wichtig, dass du bei einem Arbeitgeber bist, der in den Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L fällt.

Tarifvertrag TV-L: Sonderzahlung nach § 20 berechnen

Die jährliche Sonderzahlung nach § 20 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV-L) berechnet sich anhand des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts in den Monaten Juli, August und September. In den Entgeltgruppen 1 bis 4 beträgt die Sonderzahlung 87,43%, Entgeltgruppe 5 bis 8 erhalten 88,14%, Entgeltgruppe 9a bis 11 74,35%, Entgeltgruppe 12 bis 13 46,47% und Entgeltgruppe 14 bis 15 32,53%. Du erhältst die Sonderzahlung jährlich im Dezember, sodass Du Dir dann eine schöne Weihnachtszeit machen kannst.

Erholungsurlaub trotz Pflegezeit: Anspruch erhalten und nutzen

Du hast Anspruch auf Erholungsurlaub, auch wenn du wegen Pflegezeit freigestellt bist. Es ist jedoch so, dass dein Urlaubsanspruch pro vollen Kalendermonat, den du freigestellt bist, um ein Zwölftel reduziert wird. Wie das im Einzelnen geregelt ist, steht im § 4 Abs 4 PflegeZG. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Urlaubsanspruch nicht nachträglich verringert werden darf. Dein Anspruch auf Erholungsurlaub bleibt also bestehen, auch wenn du während des Kalenderjahres für einige Zeit wegen Pflegezeit freigestellt bist. Es ist also möglich, dass du trotz Freistellung in deinem Urlaubsjahr einige Tage Urlaub nehmen kannst. Wichtig ist, dass du dir vorher überlegst, wie du deinen Erholungsurlaub am besten einteilst und wie du möglichst viel davon nutzen kannst.

Urlaub übertragen? Hier erfährst du, was du beachten musst!

Du bist dir unsicher, ob dein Arbeitgeber deinen Urlaub übertragen muss? Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) seine Urlaubstage bis zum Jahresende nehmen. Sollte dir das aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht möglich sein, hast du die Möglichkeit, deinen Urlaub auf das nächste Jahr zu übertragen. Allerdings musst du deinen Arbeitgeber darüber rechtzeitig informieren. Sei dir aber im Klaren, dass du im Falle einer versäumten Urlaubseinlösung deinen Urlaub ersatzlos verlieren kannst.

Nutze deinen Urlaub vor dem Wechsel deines Arbeitgebers

Bei einem Wechsel deines Arbeitgebers, solltest du deinen restlichen Urlaub bis zum Stichtag nutzen. Wenn du nicht alle Urlaubstage noch nehmen kannst, wird der Rest finanziell abgegolten. Das heißt, dass dein verbleibender Urlaub als „genommen“ gilt. Denk daran, dass du bei deinem neuen Arbeitgeber auch wieder einen Teil des Urlaubsanspruchs hast. Du solltest also sicherstellen, dass du den Urlaub, der dir zusteht, auch komplett ausnutzt und nicht versehentlich ungenutzt lässt.

Kannst du deinen Urlaub vom alten Arbeitgeber nutzen?

Kannst du deinen noch nicht genommenen Urlaub vom alten Arbeitgeber auch in deinem neuen Job nutzen? Ja, das ist möglich! Allerdings ist es so, dass dann nur der Urlaubsanspruch anteilig übertragen wird, der dir im neuen Unternehmen zusteht. Wenn du also im Mai zu deinem neuen Arbeitgeber wechselst, stehen dir dort ab dann acht Zwölftel Urlaub zu, entsprechend deines Urlaubsanspruchs. Das bedeutet, du kannst dir aus deinem alten Job acht Zwölftel deines Urlaubsanspruchs mitnehmen. Am besten sprichst du in jedem Fall direkt mit deinem neuen Arbeitgeber, um zu klären, ob du deinen noch nicht genommenen Urlaub übernehmen kannst.

Urlaubsanspruch nach längerer Krankheit: 15 Monate Zeit!

Fazit: Du hast einen Anspruch auf Urlaub, wenn du länger als ein Jahr krank gewesen bist. Bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, kannst du deinen Urlaubsanspruch geltend machen. Aber auch wenn du nur wenige Wochen im Jahr krank warst, besteht ein Anspruch auf den Urlaub. Es ist also wichtig, dass du deine Rechte kennst und sie auch wahrnimmst, damit du deinen verdienten Urlaub nicht verpasst.

Zusammenfassung

Urlaub im öffentlichen Dienst verfällt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem er beantragt wurde. Wenn du also zum Beispiel im Juni 2021 Urlaub beantragt hast, verfällt er Ende 2021, wenn du ihn nicht vorher genommen hast. Wenn du also deinen Urlaub noch nicht genommen hast, solltest du es bald machen, um ihn nicht zu verlieren.

Du hast jetzt einen besseren Einblick darüber, wann der Urlaub im öffentlichen Dienst verfällt. Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, ist es wichtig, dass du dich über die Regeln und Vorschriften informierst, um deinen Anspruch auf Urlaub nicht zu verlieren.

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