Wann verfällt Urlaub im Öffentlichen Dienst? So erfahren Sie es!

Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst

Hey, du!
Viele von uns arbeiten im öffentlichen Dienst und haben jedes Jahr Anspruch auf einen bestimmten Urlaubsanspruch. Du hast dich vielleicht schon einmal gefragt, wann dein Urlaub verfällt, wenn du ihn nicht nehmen kannst? Keine Sorge, in diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über den Verfall von Urlaub im öffentlichen Dienst wissen musst.

Der Urlaub im öffentlichen Dienst verfällt nach Ablauf von drei Jahren, das heißt, dass alle Urlaubstage, die in diesem Zeitraum nicht genommen wurden, verfallen. Allerdings kann man manchmal eine Ausnahme machen und seinen Urlaub verlängern. Dazu musst du aber im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen.

Urlaub übertragen: Bis 31.3. belegte Gründe notwendig

Wenn du deinen Urlaub nicht in diesem Jahr nehmen kannst, kannst du ihn zwar in das nächste Jahr übertragen, aber du musst dafür bis zum 31.3. warten. Das ist auch dann der Fall, wenn du aus persönlichen oder betrieblichen Gründen deinen Urlaub nicht nehmen kannst. Es ist wichtig, dass du weißt, dass du deinen Urlaub nicht einfach übertragen kannst, sondern dass die Gründe dafür belegt sein müssen. Wenn dir das gelingt, kannst du deinen Urlaub auf das nächste Jahr verschieben und hast somit mehr Zeit für dich, um dich zu erholen und die schönen Seiten des Lebens zu genießen.

Urlaub im öffentlichen Dienst übertragen – TVöD/TV-L

Im öffentlichen Dienst hast Du Anspruch auf Urlaub. Dieser muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Allerdings besteht die Option, den Urlaub auf das Folgejahr zu übertragen. Der Urlaub muss dann gemäß § 26 Absatz 2 Buchstabe a TVöD bzw. TV-L bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres angetreten werden. Da der Urlaubsanspruch in der Regel zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erlischt, solltest Du Dir also rechtzeitig Gedanken machen, ob Du Deinen Jahresurlaub übertragen möchtest.

So nutzt Du Deinen Resturlaub bis zum 31. März!

Bis wann solltest Du Deinen Resturlaub verbraucht haben? Wenn Du noch Tage aus dem letzten Jahr übrig hast, solltest Du diese bis zum 31. März des Folgejahres geltend machen, da sie ansonsten verfallen. Einige Arbeitgeber erlauben jedoch, den Resturlaub auf das nächste Jahr zu übertragen. Dann kannst Du ihn bis zum Ende des Folgejahres verbraucht haben. Es lohnt sich also, bei Deinem Arbeitgeber nachzufragen, ob dies eine Option ist. So kannst Du Deinen Urlaub nach Wunsch planen und nutzen.

Jahresurlaub nicht vollständig ausgenutzt? So nutzt du deinen Resturlaub!

Du hast deinen Jahresurlaub nicht vollständig aufbrauchen können? Dann ist das kein Problem. Laut dem BUrlG, dem Bundesurlaubsgesetz, darfst du deinen Resturlaub aus dem letzten Kalenderjahr innerhalb von drei Monaten des neuen Kalenderjahres nehmen. Somit musst du dir keine Sorgen machen, dass du deinen Urlaub verlierst. Am besten nimmst du ihn so schnell wie möglich, bevor der nächste Urlaubsantrag erstellt wird. Nutze die Chance zur Entspannung und entspanne dich.

alt Attribut für Urlaub im öffentlichen Dienst - wann verfällt er?

Wie viele Arbeitstage musst du leisten?

Du hast schon einige Jahre Berufserfahrung und möchtest wissen, wie viele Arbeitstage du im Jahr leisten musst? Je nach Alter gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn du zwischen 30 und 40 Jahren alt bist, hast du 29 Arbeitstage, wenn du zwischen 40 und 50 Jahren bist, sind es 30 Arbeitstage und wenn du älter als 50 Jahre bist, sind es 33 Arbeitstage. Voraussetzung ist, dass die regelmäßige Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist. Wenn du jedoch mehr als fünf Arbeitstage pro Woche leistest, kannst du das entsprechend auf deinen Arbeitstag reduzieren.

Nutz deine letzten Urlaubstage: §2 BUrlG

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Du hast ein paar Tage Urlaub noch nicht genommen? Dann solltest du dir beeilen, denn mit Ablauf des Jahres verfallen sie. Es ist nur möglich, deinen Urlaub in das nächste Jahr zu übertragen, wenn du aus einem absolut dringenden Grund nicht im laufenden Jahr in Urlaub gehen kannst (§ 7 Abs 3 S. 2 BUrlG). Das können zum Beispiel betriebliche Gründe oder Gründe, die in deiner Person liegen, sein. Also tu dir selbst einen Gefallen, nutze deine verbleibenden Urlaubstage und genieße deine freien Tage!

Noch keinen Urlaub genommen? BUrlG regelt Nachholen & Übertragen

Du hast noch keinen Urlaub in diesem Jahr genommen? Keine Sorge, das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass Urlaub grundsätzlich bis zum Jahresende eingelöst werden muss. Wenn Du das nicht schaffst, verfällt er leider ersatzlos. Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Urlaub ins nächste Jahr zu übertragen, wenn Du ihn aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen kannst. Dafür musst Du in der Regel ein Attest vorlegen. Frag daher am besten gleich bei Deinem Arbeitgeber nach, wie Du dazu vorgehen musst.

Krankheitsbedingter Urlaub: Erfahre, wie du ihn nutzen kannst!

Du hast eine längerfristige Erkrankung und bist dir unsicher, wie es mit deinem Urlaub aussieht? Dann musst du dir keine Sorgen machen! Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BAG) verfällt dein Urlaub nicht, sondern läuft 15 Monate nach dem Urlaubsjahr ab. Das heißt, dass du deinen Urlaub bis zum 31. März des übernächsten Jahres in Anspruch nehmen kannst. Wenn du also im Jahr 2020 krank geworden bist, hast du noch Zeit, deinen Urlaub bis zum 31. März 2022 zu nehmen. Wichtig ist aber, dass du deinen Arbeitgeber über deine Erkrankung informierst und deine restlichen Urlaubstage beantragst. So kannst du ganz unbeschwert in den Urlaub fahren und eine schöne Auszeit genießen!

Resturlaub: Muss er im laufenden Jahr genommen werden?

Du bist als Arbeitnehmerin laut Gesetz dazu verpflichtet, deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Solltest du deinen Resturlaub bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres nicht komplett genutzt haben, verfällt er leider. Es gibt aber bestimmte Ausnahmen: In besonderen Fällen kann dein Resturlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen in das nächste Jahr übertragen werden. Das musst du dann aber rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber klären.

Anspruch auf Urlaub nach Kündigung: Ja! § 7 BUrlG gilt

Du hast eine Kündigung erhalten und fragst dich, ob du noch Ansprüche auf Urlaub hast? Keine Sorge, gemäß § 7 Abs 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hast du einen Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber deine noch vorhandenen Urlaubsansprüche zahlt. Das gilt selbst dann, wenn du innerhalb des öffentlichen Dienstes wechselst. Das bedeutet, dass du die Tage, die du nicht mehr im Unternehmen verbringen kannst, nicht verlierst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir den Lohn für die Tage auszuzahlen, die du nicht mehr im Urlaub verbringen kannst. So hast du deinen Urlaub und dein Geld. Also keine Sorge, du bist auf der sicheren Seite!

 Verfällt Urlaub im Öffentlichen Dienst?

Kein Recht des Arbeitgebers, Erholungsurlaub zu streichen

Nein, ein Arbeitgeber hat kein Recht, Dir Deinen Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub streichen zu wollen. Tarifliche Urlaubsansprüche liegen oftmals über der gesetzlichen Regelung, die Dir als Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub zugesteht. Wenn Dein Arbeitgeber darüber hinaus noch mehr Freizeit gewährt, ist es umso besser. Bedenke aber, dass Dein Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub unabhängig von der tariflichen Regelung besteht. Deine Rechte als Arbeitnehmer sind in diesem Bereich gesetzlich geregelt und können Dir nicht von Deinem Arbeitgeber genommen werden.

Rückwirkend Urlaub einfordern: BAG & EGH urteilen

Du hast ein Recht darauf, jedes Jahr Urlaub zu nehmen, aber du musst es auch einfordern. Aber was ist, wenn du deinen Urlaub nicht nehmen konntest oder vergessen hast, ihn einzufordern? Wie lange kannst du deinen nicht genommenen Urlaub rückwirkend einfordern? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt dir jetzt mehr Spielraum. Es hat entschieden, dass du deinen Urlaub länger als bisher drei Jahre rückwirkend einfordern kannst – vorausgesetzt, dein Arbeitgeber hat dich nicht auf deinen Urlaubsanspruch hingewiesen. Auch der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat bereits ein ähnliches Urteil gefällt.

Du solltest also darauf achten, dass dein Arbeitgeber regelmäßig daran erinnert, deinen Urlaub einzufordern. Wenn er das nicht tut, kannst du deinen Urlaub auch nach mehr als drei Jahren noch rückwirkend einfordern.

Vergiss nicht vor dem Stichtag deinen Urlaub zu nehmen!

Wechselst du deinen Job, solltest du dich unbedingt vor dem Stichtag um den Rest deines Urlaubs kümmern. Denn der ausstehende Urlaub muss finanziell abgegolten werden und gilt dann als genommen. Nimmst du deinen Urlaub vor dem Stichtag, kannst du die Tage bei deinem neuen Arbeitgeber auf dein Urlaubsguthaben anrechnen lassen. Achte also darauf, dass du deinen Urlaub vor dem Wechsel nicht vergisst – ansonsten ist es zu spät!

Nimm jetzt Deinen Resturlaub: BAG entscheidet Keine Verjährung

Du hast schon immer davon geträumt, deinen Resturlaub zu nehmen? Jetzt ist es möglich: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20. Dezember entschieden, dass Urlaubsansprüche grundsätzlich nicht mehr verjähren können. Dies bedeutet, dass Du Deinen Resturlaub ab sofort nicht mehr automatisch verfallen lassen musst. Und das Beste: Du kannst sogar viele Jahre rückwirkend Urlaub nehmen oder Dir auszahlen lassen. Das heißt, selbst wenn Du schon länger nicht mehr in Deinem Unternehmen arbeitest, kannst Du Deinen Resturlaub noch beanspruchen. Also warte nicht länger und nutze Deine Ansprüche!

Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage: Wie viel bekommst du?

Du hast noch Urlaubstage, die du nicht nehmen konntest? Dann musst du dir keine Sorgen machen. Laut dem Arbeitsgesetz muss dir dafür eine finanzielle Entschädigung gezahlt werden. Diese ist proportional zur Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage und wird in deine Abschlusszahlung einbezogen. Somit bekommst du die volle Entschädigung, auch wenn du deine Arbeit beendet hast.

Resturlaub über das Kalenderjahr hinweg sichern

Du kannst dir deinen Resturlaub auch über das aktuelle Kalenderjahr hinaus sichern, wenn du und dein Arbeitgeber einvernehmlich übereinkommen. Normalerweise endet der Urlaub am 31. Dezember des jeweiligen Jahres, aber mit der Einigung beider Seiten kannst du diesen auch über mehrere Jahre hinweg aufteilen. In diesem Fall können die ausstehenden Tage auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Es ist aber zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber solche Abmachungen zulassen. Dazu ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber informierst und eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung erhältst.

Urlaubsanspruch bei Krankheit: 15 Monate nach Ende des Jahres

Fazit: Wenn du während eines Jahres krank warst, bleibt dein Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres bestehen. Das bedeutet, dass du auch dann noch Anspruch auf deinen Urlaub hast, wenn du das ganze Jahr oder sogar länger krank gewesen bist. Allerdings ist es wichtig, dass du deinen Urlaub innerhalb der 15-Monats-Frist nimmst, da sonst ein Teil deiner angesammelten Urlaubstage verfällt. Plane deshalb schon frühzeitig eine Auszeit, damit du deinen Urlaub auch wirklich in vollen Zügen genießen kannst.

Bundesarbeitsgericht: Anspruch auf Urlaub innerhalb 15 Monate einfordern

13.06.2006, Az. 9 AZR 633/05).

Du hast einen Anspruch auf Urlaub? Das ist super! Doch was passiert, wenn du krank wirst und deshalb nicht in Urlaub fahren kannst? Laut gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts musst du deinen Urlaubsanspruch innerhalb von 15 Monaten nach dem Ablauf des Urlaubsjahres einfordern, auch wenn du die ganze Zeit über arbeitsunfähig warst. Aber keine Sorge: Wenn du nicht mehr gesund wirst, bevor diese Frist abgelaufen ist, kannst du deinen Anspruch auf Urlaub dennoch geltend machen.

Neuer Job: Kannst du deinen Urlaub mitnehmen?

Kannst du dir vorstellen, dass du deinen noch nicht genommenen Urlaub auch zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst? Ja, das ist möglich! Allerdings nur anteilig, je nachdem, wie viel Urlaub dir dort zusteht. Im Klartext bedeutet das: Wenn du im Mai bei deinem neuen Arbeitgeber anfängst, stehen dir 8 Zwölftel Urlaub bis zum Jahresende zu. Du kannst also auch Resturlaub aus dem alten Job in Anspruch nehmen. Allerdings solltest du immer im Blick behalten, dass du nur den Anteil des Urlaubs in Anspruch nehmen darfst, der dir beim neuen Job zusteht.

Krankheitsbedingter Ausfall: Urlaubstage bis zu 15 Monate geltend machen

Du bist krank und weißt nicht was mit deinen Urlaubstagen passiert? Wenn du länger als 15 Monate krankheitsbedingt ausfällst, dann darfst du dir keine Sorgen machen. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2012) können Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche noch bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen. Das heißt, du hast noch die Möglichkeit deine Urlaubstage zu nehmen, auch wenn dein Urlaubsjahr schon vorbei ist. Wichtig ist jedoch, dass du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du deinen Urlaub nachholen möchtest, sobald du wieder einsatzfähig bist. So kannst du sicherstellen, dass du deine Urlaubstage nicht verlierst.

Fazit

In Öffentlichen Diensten verfällt Urlaub, wenn er nicht innerhalb eines Kalenderjahres beantragt oder genommen wird. Das heißt, dass der Urlaub spätestens am 31. Dezember desselben Jahres beantragt oder eingelöst werden muss. Wenn du also nicht bis zum Ende des Jahres Urlaub nehmen kannst, musst du ihn spätestens beantragen. So kannst du sicher sein, dass du deinen Urlaub nicht verlierst.

Du siehst, dass es beim Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst auf viele verschiedene Faktoren ankommt. Deshalb ist es wichtig, dass du dich immer über die aktuellen Regeln informierst und deinen Urlaub entsprechend planst. So kannst du sichergehen, dass du deinen Urlaub nicht versäumst.

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