7 Schritte Anleitung: Wie Wird Urlaub in Kurzarbeit Berechnet? Hier Erfahren Sie, Wie Sie Es Richtig Berechnen!

Urlaub in Kurzarbeit berechnen

Hallo! In letzter Zeit hört man in vielen Unternehmen von Kurzarbeit. Damit kommen auch viele Fragen im Zusammenhang mit Urlaub auf. Wie wird Urlaub in Kurzarbeit berechnet? Wir erklären Dir heute, wie das funktioniert.

Urlaub in Kurzarbeit wird normalerweise so berechnet, dass du die Tage, die du im Urlaub bist, aus dem Kurzarbeitergeld abziehst. Also, wenn du eine Woche im Urlaub bist, dann wirst du das Kurzarbeitergeld für die Woche nicht bekommen und es wird stattdessen auf deinen Urlaub angerechnet.

BUrlG: Anspruch auf durchschnittlichen Lohn im Urlaub

Du hast Anspruch auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den du in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn deines Urlaubs erhalten hast. Dabei werden Überstunden und Verdienstkürzungen infolge von Kurzarbeit nicht berücksichtigt. Dies regelt § 11 Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG). Das bedeutet, dass du deinen vollen Lohn auch während des Urlaubs erhältst, solange du nicht in Kurzarbeit bist.

Verbrauche Resturlaub vor Kurzarbeit Beantragen

Solltest Du Kurzarbeit beantragen, ist es also wichtig, dass Du zunächst Deinen Resturlaub vom letzten Jahr verbrauchst. Dieser muss vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld eingesetzt werden. Erst danach kannst Du Kurzarbeit beantragen. Das bedeutet, dass Du Dir dann den Urlaub, den Du in diesem Jahr noch nehmen wolltest, für eine andere Gelegenheit aufhebst. Es ist also ratsam, zuerst Deinen Resturlaub aus dem Vorjahr zu verbrauchen, bevor Du Kurzarbeit beantragst.

Wie du durch Überstunden mehr Geld verdienst in Kurzarbeit

Du hast in deinem Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über Überstunden? Wenn du in einer Kurzarbeit bist, werden solche Überstunden selbstverständlich entsprechend vergütet. Allerdings reduziert sich durch diese Vergütung der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Monat. Beachte also, dass es sich lohnt, die Stunden, die du über deinen Vertrag hinaus arbeitest, genau zu überprüfen. So kannst du sicherstellen, dass du die bestmögliche Entlohnung erhältst.

Kurzarbeit: Wann sind Überstunden erlaubt?

B. bei unvorhersehbaren, dringenden Aufgaben.

Du solltest während der Kurzarbeit auf keinen Fall Überstunden machen. Normalerweise ist das ein Zeichen dafür, dass der Arbeitsausfall nicht notwendig ist. Ausnahmsweise kannst Du aber Überstunden machen, wenn es unerwartete oder dringende Aufgaben zu erledigen gibt. In diesen Fällen solltest Du aber auf keinen Fall zu viel machen, da Du sonst Gefahr läufst, dass Du zu viel arbeitest und Dir schadest. Es ist also wichtig, dass Du die Anzahl der Überstunden immer im Blick behältst und sie nicht ausufern lässt.

 wie wird Urlaub in Kurzarbeit berechnet?- Rechner und Tipps

Beantrage Kurzarbeitergeld: 10% weniger Arbeit als üblich

Du kannst Kurzarbeitergeld beantragen, wenn deine Arbeitszeiten im Vergleich zu deiner normalen monatlichen Arbeitszeit um mehr als 10% reduziert sind. Ein Beispiel: Wenn du normalerweise 40 Stunden pro Woche oder 160 Stunden im Monat arbeitest, dürfen im Monat nicht mehr als 144 Stunden geleistet werden, um Kurzarbeitergeld zu beantragen. Diese 144 Stunden sind die Höchstgrenze, die du arbeiten darfst, damit du Kurzarbeitergeld beantragen kannst. Im Oktober (22 Arbeitstage) müssten also mindestens 17,6 Stunden weniger gearbeitet werden.

Kurzarbeit: Wie § 95 SGB III Zeitkonten schützt

3 SGB III

Du hast gerade erfahren, dass dein Betrieb Kurzarbeit angeordnet hat? Das ist zwar nicht schön, aber vor allem in der aktuellen Situation, in der die Corona-Pandemie viele Unternehmen hart trifft, keine Seltenheit mehr. Doch du hast auch Glück – denn du hast ein Zeitkonto, das einen Sockel von 30 Stunden Zeitguthaben hat, das schon seit einem Jahr besteht. Das bedeutet, dass du nur noch 35 Plusstunden abbauen musst, bevor es Kurzarbeitergeld gibt – und das ist weniger als du vielleicht gedacht hättest. Diese Regelungen findest du im § 95 des SGB III [1] und in § 95 Nr. 3 des SGB III [2].

Elternzeit & Erholungsurlaub: Wichtige Fakten

Du planst einen Erholungsurlaub, aber bist dir unsicher, ob du deinen jährlichen Urlaub in Anspruch nehmen kannst? Wenn du einen Teil deiner Elternzeit in Anspruch nimmst, kann es sein, dass dein Arbeitgeber das Recht hat, deinen jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Das heißt, wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst, könntest du deinen kompletten Erholungsurlaub verlieren. Aber es gibt gute Nachrichten: Wenn du einen bezahlten Urlaub genommen hast, bevor du deine Elternzeit begonnen hast, bleibt dir auch während deiner Elternzeit noch ein Resturlaub von einem Zwölftel. Daher ist es wichtig, dass du vor Beginn deiner Elternzeit einen bezahlten Urlaub nimmst.

Nutze 4 Stunden Urlaubstag sinnvoll – Tipps & Ideen

Du hast mal wieder das Gefühl, dass dein Tag viel zu schnell vorbei ist? Es ist immer wieder überraschend, wie schnell 8 Stunden vergehen können. Aber es gibt eine gute Nachricht: Ein Urlaubstag ist immer gleich lang und hat den Wert von 8 Stunden. So kannst du mit einem halben Urlaubstag rechnen und hast trotzdem 4 Stunden freie Zeit. Wie du sie am besten nutzt, liegt ganz an dir: Ein Tag am Strand, ein Tag im Park, ein Tag zum Ausruhen oder ein Tag zum Einkaufen. Lass dir die Qual der Wahl nicht schwer machen und nutze deine Zeit sinnvoll.

Verdiene 2300 EUR mit einem Jahresurlaubsanspruch

Du hast ein Urlaubsentgelt in Höhe von ca. 2300 EUR verdient! Dies ergibt sich aus einem durchschnittlichen täglichen Entgelt von 128,20 EUR, das du pro Arbeitstag erhältst. Dieses Entgelt wird berechnet auf Basis eines Jahresurlaubsanspruchs von 39 Arbeitstagen (13 Wochen × 3 Arbeitstage pro Woche). Da du 18 Tage Urlaub genommen hast, führt das zu einem Urlaubsentgelt von insgesamt 18 Tage × 128,20 EUR = 2307,60 EUR. Super, dass du dir diese Auszeit gönnen konntest und dabei noch ein bisschen Geld verdient hast!

Erreichbar sein während Kurzarbeit null: Flexibilität ist wichtig

Du musst während der „Kurzarbeit null“ erreichbar sein, denn es kann sein, dass die Kurzarbeit kurzfristig unterbrochen wird und Dein Arbeitgeber dann jederzeit auf Dich zählen möchte. Es ist also wichtig, dass Du erreichbar und zur Verfügung stehst, damit Du flexibel auf Anfragen deines Arbeitgebers reagieren kannst. Dieses ist besonders dann wichtig, wenn die Arbeit wiederaufgenommen wird und Du schnell einsatzbereit sein musst.

Urlaub in Kurzarbeit berechnen

Kurzarbeit: Nebentätigkeit aufnehmen & Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Betriebe, in schwierigen Zeiten die Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn du Kurzarbeitergeld beziehst, hast du aber auch die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Wenn du dann mehr verdienst als das Kurzarbeitergeld, wird das zusätzlich erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dabei gilt es aber zu beachten, dass der Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informiert werden muss. Zudem darf das Entgelt aus der Nebentätigkeit höchstens in der Höhe des Kurzarbeitergeldes liegen. Andernfalls kann es zu Abzügen kommen und auch kein Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld bestehen. Es lohnt sich also, sich vorher genau zu informieren.

Resturlaub ins Folgejahr übertragen: So geht’s!

Hast Du es im letzten Jahr nicht geschafft, Deinen gesamten Urlaub aufzubrauchen, dann hast Du Glück. Denn es ist erlaubt, Deinen Resturlaub in das Folgejahr zu übertragen. Allerdings hat Dein Arbeitgeber das letzte Wort. Er kann entscheiden, ob er Deinen Resturlaub ins Folgejahr übertragen lässt oder nicht. Wenn er einwilligt, dann hast Du ein Jahr Zeit, Deinen Resturlaub zu nehmen. Wenn nicht, dann geht er verloren. Es sei denn, es gibt eine andere Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Es ist also wichtig, dass Du Dich genau an die Vereinbarungen hältst, die im Betrieb gelten.

Gesetzlich versichert in Kurzarbeit – Kranken- und Pflegeversicherung

Auch wenn du während der Kurzarbeit keinen Lohn bekommst, besteht weiterhin ein Versicherungsschutz für alle gesetzlich Versicherten. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Du bist dann in dieser Zeit weiterhin gesetzlich versichert, auch wenn du selbst keine Versicherungsbeiträge zahlst. Der Arbeitgeber legt in dieser Zeit dafür die Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zu deinen Gunsten ab. So bist du auch während der Kurzarbeit für den Fall der Fälle abgesichert.

Kurzarbeitergeld: Steuernachzahlung durch Progressionsvorbehalt

Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber es kann trotzdem zu einer Steuernachzahlung am Ende des Jahres kommen. Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Er erhöht den Steuersatz auf das steuerpflichtige Einkommen, wie zum Beispiel das Gehalt. Das heißt, auch wenn Du Kurzarbeitergeld bekommst, kann es sein, dass Du am Jahresende eine Steuernachzahlung leisten musst. Um das zu vermeiden, kannst Du beispielsweise Deine Steuererklärung frühzeitig abgeben. So hast Du mehr Zeit, um die Nachzahlung zu planen.

Kurzarbeit: Einführung, Kündigung und gemeinsame Lösungen

Fazit: Kurzarbeit kann eine wertvolle Maßnahme sein, um Umsatzeinbußen durch Corona zu kompensieren. Eine Kündigung ist auch während der Kurzarbeit möglich. Allerdings müssen dabei neue Umstände hinzutreten, die es dem Arbeitgeber unmöglich machen, die Kurzarbeit aufrecht zu erhalten. Sollte der Arbeitnehmer der Einführung der Kurzarbeit ablehnen, kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen. Da jedoch immer das Beste für beide Seiten gefunden werden sollte, wäre es sinnvoll, in einem solchen Fall nach gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Dabei können beide Seiten profitieren, indem der Arbeitnehmer einem bestimmten Verhaltensweisen zustimmt und der Arbeitgeber seinerseits den Arbeitnehmer in anderer Weise unterstützt.

Kurzarbeit und Arbeitslosengeld: Wie beeinflusst es mich?

Du hast Kurzarbeit bekommen und fragst dich, wie sich das auf dein Arbeitslosengeld auswirkt? Grundsätzlich wirst du nach Beendigung der Kurzarbeit weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Allerdings kann es in bestimmten Umständen passieren, dass eine Sperrzeit ausgesprochen wird, oder dass deine Abfindung auf das ALG angerechnet wird. Aber keine Sorge: Weder die Kurzarbeit noch das reduzierte Gehalt wirken sich auf die Höhe und die Anwartschaftszeit deines ALG aus.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Eigenkündigung beachten

Du hast als Arbeitnehmer die Möglichkeit, deinen Arbeitsvertrag selbst zu kündigen. Allerdings musst du dabei unbedingt die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich vier Wochen. Solltest du in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart haben, muss diese eingehalten werden. Die Kurzarbeit hat auf die Voraussetzungen deiner Eigenkündigung keinerlei Auswirkungen. Du musst also, ganz egal, ob du in Kurzarbeit bist oder nicht, die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten, wenn du deinen Arbeitsvertrag selbst kündigen möchtest.

Bundesurlaubsgesetz: Kein zurückfordern von bezahltem Urlaub

Du hast schon mehr Urlaub bekommen als dir zusteht? Dann ist es leider nicht möglich, das gezahlte Urlaubsentgelt zurückzufordern. Das ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Auch die Freistellung von der Arbeit kann nicht rückwirkend aufgehoben werden. Leider musst du also mit dem schon bezahlten Urlaub leben. Aber keine Sorge: Wenn du dir im nächsten Jahr wieder Urlaub nimmst, hast du vielleicht Glück und dein Arbeitgeber lässt dir mehr Tage zu.

Kosten in der Corona-Krise reduzieren: Home-Office als Option

Du als Unternehmen hast es in der Corona-Krise nicht leicht. Neben dem deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand musst Du auch die Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge aufbringen. Hierbei kann es Dir vorkommen, als würde Dir das Geld aus der Tasche gezogen. Zudem haben Deine Mitarbeiter in Kurzarbeit weiterhin uneingeschränkten Anspruch auf Urlaub samt dem vollen Arbeitsentgelt. Dies kann Dir weitere Kosten verursachen. Eine Möglichkeit, um die Kosten zu reduzieren, ist der Einsatz von Home-Office. Dabei können die Mitarbeiter für einen Teil der Zeit von zu Hause aus arbeiten, um so Kosten zu sparen.

Kurzarbeit und Erkrankung: Entgeltfortzahlung prüfen

Du hast eine Erkrankung und befindest dich in Kurzarbeit? Dann solltest du wissen, dass sich dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsprechend der Kurzarbeit-Regelung verringert. Das bedeutet, dass du nur noch das Entgelt erhältst, das du während der Krankheitsdauer erwirtschaftet hättest, obwohl du in Kurzarbeit bist. Diese Entgeltfortzahlung gilt allerdings nur, wenn du ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast und dieser auch gedeckt ist. Daher ist es wichtig, dass du dich bei deinem Arbeitgeber erkundigst, welche Einschränkungen es gibt und wie du deinen Anspruch geltend machen kannst.

Schlussworte

Urlaub in Kurzarbeit wird auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes in den letzten 12 Monaten berechnet. Wenn du also in den letzten 12 Monaten in Kurzarbeit warst, wird dein Urlaubsgeld auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes, das du in diesen Monaten verdient hast, berechnet.

Du siehst, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, wie man Urlaub in Kurzarbeit berechnen kann. Es ist wichtig, sich zu informieren und zu verstehen, welche Methode für deine spezielle Situation am besten geeignet ist. Mit der richtigen Berechnung kannst du sicherstellen, dass du den vollen Urlaubsanspruch bekommst, den du verdienst.

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